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Arbeitslosengeld I nach Honorarvertrag ??

17 Oktober 2010 2 Comments

Hallo,
habe über einen Zeitraum von fast 18 Monaten als Selbständige (Honorarvertrag) bei der Stadt gearbeitet. Habe meine Krankenversicherung nebst Rentenversicherung von meinen Einkünften selbst getragen. Mein Vertrag läuft jetzt aus und ich habe mich am Arbeitsamt als arbeitssuchend melden wollen.
Dort wurde mir gesagt, dass mir nach einer Erwerbstätigkeit von 12 Monaten auch Arbeitslosengeld I zustehen würde, was ich mir aber selbst nicht vorstellen kann, da ich während meiner Beschäftigung keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe.
Wird den so etwas nachträglich beim Lohnsteuerjahresaugleich mit abgezogen???? Ich bin verheiratet und wurde aufgrund dessen mit meinem Mann veranlagt.
Wer war schon mal in der Situation oder kann mir darüber Auskunft geben.
Danke schon mal im Voraus für die Antwort.
Netito

2 Comments »

  • kleines_ said:

    Als Selbständiger hat man nur Anspruch auf ALG, wenn man freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat (seit dem 01.02.2006 möglich). Die Versicherung muss du extra abschließen, dass hat nichts mit der Einkommensteuer-Erklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) zu tun.
    Was anderes ist, wenn du vor deiner Selbständigkeit Arbeitslosengeld bezogen hast und deine Anspruchszeit (12 Monate) noch nicht aufgebraucht ist. Scheitert die selbständige Tätigkeit innerhalb von vier Jahren, hast du noch Anspruch auf die damals nicht in Anspruch genommene Zeit (Restzeit).

  • Udo Laschet said:

    Arbeitslosengeld I kann beziehen, wer innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mindestens 12 Monate in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis gestanden hat, und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Eine Ausnahmeregelung für Selbständige ist mir nicht bekannt.

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