Home » Renten

Schulden was nun tun?

17 Oktober 2010 9 Comments

Hi Leute :( Bevor ich zu Frage komme erläutere ich euch mal meine Situation:
Ich war mit meiner Ex 16 Jahre zusammen und schließlich trennten wir uns aufgrund von “ disparitäten “ . Ich ging Arbeiten und gab meiner Freundin monatlich Geld in den 16 Jahren um die ganzen Rechnungen zu bezahlen Miete Strom Auto etc, das war ihr JOB ! ( ich war Selbstständig)
Nun als ich auszog und meine Papiere suchte, fand ich eine Kiste von Papieren, von nicht bezahlter Rechnungen…
Ich bin angeblich seid 2007 in der Schuffa , habe 5 Konten, alle überzogen. Eine Fahndung ist schon ausgeschrieben und habe Schulden in Höhe von ca. 40 000€. bis vor kurzen wusste ich davon nix !!!
Krankenkasse wurde nicht bezahlt kein garnix, nicht mal die Rente.
Deswegen meine Frage an euch … wie soll ich damit am besten umgehen, wo muss ich hin gehen um das zu klären.
Gibt niemals einer Freundin eine Vollmacht…
Was muss ich tun damit die Fahndung/ Haftbefehl bzw Vollstreckung anuliert wird?

9 Comments »

  • leuchtfa said:

    Du brauchst dringendst einen Rechtsanwalt und zwar noch heute.
    Ich würde sagen, das nennt man Unterschlagung. Und mindestens Unterschriftenfälschung durch die Freundin, denn wie sonst solltest du zu den Konten gekommen sein. Inwiefern das beweisbar ist, lassen wir mal dahingestellt.
    Auch mit Vollmacht darf sie sich nicht bereichern.
    Also wenn du dir den Anwalt jetzt nicht leisten kannst, und eine Fahndung ausgeschrieben ist, dann gehe zur Polizei. Das klingt nach Anklage. Wenn dem so ist, hast Du Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Mache keine Angaben zur Sache, sondern nur zu deinen Personalien und verlange einen Pflichtverteidiger. Es sei denn, Du hast schon einen Rechtsanwalt, dann wird der für Dich sprechen.
    Es ist gut, wenn Du selbst zur Polizei gehst, wenn schon eine Fahndung ausgeschrieben ist, das wirkt sich, wenn es hart auf hart kommt und du den kürzeren ziehst, dann wenigstens strafmindernd aus. Allerdings nichts zur Sache sagen, das könnte negative Auswirkungen haben wenn Du dich verkehrt ausdrückst. Überlass das einem Anwalt.
    Falls nicht der Anwalt sich drum kümmert: mit den Unterlagen, die deine Schritte belegen, nimmst Du zu gegebener Zeit (Vorrangig ist die Inhaftierung abzuwehren) Kontakt mit den Gläubigern auf und erläuterst die Situation. Das ist aber wie gesagt dann erst der zweite Schritt, der erste Schritt ist, wegen der Anklage sofort zu reagieren.
    Wenn du durch die Sache dann als überschuldet giltst, dann nimm auch Kontakt auf mit der Schuldnerberatung. Die können Dir weiterhelfen, wie Du bezüglich der Gläubiger dich am Besten verhalten solltest. Auch können diese für Dich Verhandlungen übernehmen. Das kommt aber alles später und hängt auch davon ab, wie Du aus der Sache rauskommst.
    Gegen die Freundin ist eine Strafanzeige wegen Veruntreuung, Unterschlagung und Unterschriftenfälschung zu prüfen. Sollte es zu Anklage und Verurteilung kommen, winken ein paar Jahre Knast für Deine Freundin. Die Frage ist aber die Beweisbarkeit. Das dann alles in die Wege zu leiten sollte aber Dein Verteidiger/Rechtsanwalt übernehmen.
    WICHTIG: bringe alle Beweismittel in Sicherheit, die du in die Finger bekommen kannst, bevor die Polizei dich festsetzt. Insbesondere den Karton. Pass auf, dass Du keine Fingerabdrücke auf den Papieren hinterlässt. Laß die Freundin im Unklaren, damit sie keine Beweismittel vernichten kann. Wenn Du eine Anzeige erstattest, werden Polizei und Staatsanwalt die Sache und Beweissicherung übernehmen, inklusive Hausdurchsuchung. Darum ist wichtig, deine Freundin nicht vorzuwarnen.

  • Eva said:

    such dir mal rechtschutz…

  • Quasimodos Klon said:

    Die Lage ist zu komplex, um es hier zu beantworten. Eine Anzeige gegen die Ex könnte auch nach hinten losgehen ohne Beweise. Also in jedem Fall zu einem Rechtsanwalt gehen und alle Unterlagen mitbringen! Den ermittelnden Behörden gegenüber selbst keine Aussagen machen, jedes Wort könnte gegen Dich ausgelegt werden. Nur Angaben zur Person machen, nichts zum Sachverhalt.
    Schuldnerberatung wird erst wirklich sinnvoll, wenn der Betrugsvorwurf durch einen Anwalt entkräftet ist.

  • aprilsch said:

    1. ein neues Konto auf Guthabenbasis einrichten, die Norisbank als Beispiel gibt jeden ohne wenn und aber ein Guthabenkonto. Comdirekt soll aber auch gehen.
    2. Dieses Guthabenkonto gleich in ein P-Konto umwandeln. P wie Pfändung, damit sind ca. 980 Euro pfändungssicher.
    3. Haftbefehl kannst du sehr einfach umgehen, wenn du die eidesstattliche Versicherung abgibst. Sobald du diese abgibst , ist der Haftbefehl hinfällig.
    4. Überprüfen, ob du wirklich negative Einträge in der Schufa hast.
    5. Ab zum Rechtsverdreher, damit dieser ggf. deine Ex Freundin verklagen kann. Ob und wie musst du mit dem klären.
    6. Ab zur Schuldenberatung!

  • kai_omen said:

    als erstes mal ne anzeige wegen betrug-allein schon wegend er 5 konten-ich frag mich wie jmd im namen eines anderen konten einrichten kann bei ner bank-d.h. deine ex muss deine unterschrift gefälscht haben…
    alles was dann auf den konten gelaufen ist ist dann automatisch deiner ex zuzuschreiben-und da sie deine unterschrift gefäkscht hat ist es wohl klar dass du nix von dem kram wusstest…
    wenn du die anzeige gemacht hast rufst du die firmen bei denen *du* schulden hast an, erklärst die sachlage und reichst denen die anzeige von der polizei rein…
    das einzige prob was ich sehe ist die vollmacht-es kommt drauf an was da drin steht, trotz vollmacht darf sie NICHT für dich n konto eröffnen, sie müsste dazu deinen perso gehabt haben und eine extra vollmacht von dir, jedoch hättest du die kontoeröffnung SELBST unterzeichnen müssen…

  • Goofys_G said:

    Erst mal, Kopf hoch. Tut mir wirklich leid was dir da passiert ist, das ist echt ne ganz fiese Sache…
    Zuerst setz dich am besten mit der Schuldnerberatung deiner Stadt in Verbindung, damit du dort schnellstmöglich einen Termin bekommst (das dauert leider immer eine Weile).
    Da mit Sicherheit auch bereits ein Gerichtsvollzieher mit dir beschäftigt ist dort ebenfalls schnellstmöglich einen Termin ausmachen, Eidesstattliche Versicherung ablegen, dann löst sich auch das Problem mit der Fahndung auf.
    Erkundige dich nach einer Möglichkeit, notfalls über das Armenrecht, Hilfe zu bekommen das du einen Anwalt einschalten kannst. Da sollte dir die Stelle der Arge Auskunft geben können die auch für Sozialleistungen zuständig ist (Name fällt mir leider grad nicht ein).
    Und dann such dir schnellstmöglich einen Anwalt und such Beweise für die Vollmachten etc. bzw. das die Ex zugriff auf alles mögliche hatte.
    Such deine Banken auf, rede mit ihnen über die Möglichkeiten die du wegen der Konten hast, bzw. das du zumindest eins hast um immer deine dringensten Sachen zu zahlen (Miete, Strom, Wasser etc.).
    Nimm dir Termine bei deinen Gläubigern und rede

  • Böhser Onkel said:

    Ich glaub mit gut gemeinten Tipps bei YC ist es nicht getan. Du musst ganz schnell zum Anwalt!

  • Hardy said:

    Gegen Vollstreckung hilft eine Vollstreckungsgegenklage.
    Gegen Haftbefehl hilft wohl nur ein Staranwalt für Strafrecht.
    PS Hatte Deine Ex-Freundin in den 16 Jahren auch gute Seiten?

  • uweelena said:

    Wow, auch wenn es nichts hilft. Will dir nur so sagen es erging mir da sehr ähnlich. Liebe macht halt eben blind. Ausbaden mußt Du das alles ganz alleine. Und das unterschlagene Geld ist ebenso weg.
    Ja , das höre ich heute noch von meinen Kindern. Das ich ja selber daran schuld war.
    Das heißt für dich, ganz ruhig zum Rechtsanwalt, und hoffen das es nicht im Bau endet.
    Wobei, von dort aus wird dir aber auch wirklich wieder auf die Beine geholfen. Bitte nicht sauer sein, aber es muß ja schon sehr viel gewesen sein, bis da ein Haftbefehl ausgegeben wird. Das geht nicht von heute auf Morgen.
    Anscheinend bin ich da wohl nicht alleine mit solchen Problemen, wobei es sich bei mir schon lange erledigt hat.
    Grüße Uwe

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.