Kein Vemittlungsgutschein.?
17 Oktober 2010
5 Comments
Meine Frau ist arbeitslos nach ALG1 bekommt sie kein ALG2 weil ich um Ca. 50.-€ zuviel Rente habe. Auf Anfrage ob sie einen Vermittlungsgutschein für die Arbeitsvermittlung fürs Diakonische Werk bekäme ,lehnte ARGE ab mit der Begründung :keine Leistung kein Gutschein. Fördert ARGe etwa ARBEITSLOSIGKEIT? ? Darf eine Frau mit 50 J. nicht mehr arbeiten?
Dreizehntes Kapitel: Sonderregelungen – Zweiter Abschnitt: Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben
§421 g Vermittlungsgutschein
(1) Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, oder die eine Beschäftigung ausüben oder zuletzt ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme nach dem Sechsten Abschnitt des Sechsten Kapitels gefördert wird oder wurde, haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Die Frist geht dem Tag der Antragstellung auf einen Vermittlungsgutschein unmittelbar voraus. In die Frist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen der Arbeitnehmer an Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen nach dem Zweiten Abschnitt des Vierten Kapitels sowie an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Sechsten Abschnitt des Vierten Kapitels teilgenommen hat. Mit dem Vermittlungsgutschein verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, den Vergütungsanspruch eines vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers, der den Arbeitnehmer in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich vermittelt hat, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erfüllen. Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von jeweils drei Monaten.
(2) Der Vermittlungsgutschein, einschließlich der darauf entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, wird in Höhe von 2 000 Euro ausgestellt. Die Vergütung wird in Höhe von 1 000 Euro nach einer sechswöchigen und der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. Die Leistung wird unmittelbar an den Vermittler gezahlt.
Keine Leistung von der ARGE keinen Gutschein
arbeiten schon aber die Vermittlung in denn alter ist leider sehr gering aber trotzdem sollte er es versuchen ich habe kein Verständnis für den Sachbearbeiter
Fakt ist, dass die Arge für einen Vermittlungsgutschein einen Haufen Schotter an den AG zahlen muß. Inwieweit garantiert der AG, dass die Person eine sichere Stelle hat und nie wieder arbeitslos wird? Dem AG geht es letzten Endes um die Kohle, die er kassieren kann und nicht um die Leute, die er einstellt.
Fakt ist auch das du für dieses thema im falschen chat bist…
Wer nicht bedürftig ist, hat die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen. Das ist die „geheime Logik“. Ähnlich war es bei mir nach der Selbständigkeit, die ich wegen Krankheit aufgegeben habe: AA meinte, dass nach mehr als 2 Jahren Selbständigkeit jeder Anspruch – auch der auf Krankenversicherung erloschen sei! So war ich dann viele Jahre ohne KV! (Schilddrüse, Bandscheiben, Grüner Star, Blutdruck,….)
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