Sozialverband VdK Deutschland – Nachzahlung bei befristeten Renten wegen Erwerbsminderung möglich
[12/2010] Wer eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat, die vor Mai 2007 verlängert wurde, könnte einen Anspruch auf eine Rentennachzahlung haben. Ein entsprechender Überprüfungsantrag sollte bis Ende 2010 gestellt werden, damit ein möglicher Anspruch für das Jahr 2006 nicht erlischt. Der Sozialverband VdK Deutschland setzt sich für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Erhalt der sozialen Sicherungssysteme ein. Er vertritt seine Mitglieder in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten.
http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de19884
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