Wenn die Frau Rentenbeiträge bezahlt hat und selber auch Rente bekommen würde, dann kann der Mann nach dem Tode der Frau Witwerrente beantragen.
# 19 Oktober 2010 at 02:54
karla Sonne in Berlin said:
Klar bekommt er.
Außer, ihr habt was anderes vereinbart, nehme ich an.
# 19 Oktober 2010 at 06:34
superbin said:
Ja,
Witwen-/Witwerrente
Unterschieden werden die kleine und die große Witwen-/Witwerrente. Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte. Sie steht hinterbliebenen Ehepartnern zu, die jünger als 45 Jahre sind und keine Kinder haben. Wer älter ist oder Kinder erzieht, hat Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Sie beträgt 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte. Dazu kommen Zuschläge für jedes Kind.
# 19 Oktober 2010 at 11:27
Matthias said:
Ja, Hinterbliebenenrente.
# 19 Oktober 2010 at 13:17
Champagn said:
Der Mann hat auch einen Rentenanspruch von der verstorbenen Ehefrau. I.d.R. hat jede Stadtverwaltung auch eine Rentenberatung. Einfach mal nachfragen für weitere Infos
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Wenn die Frau Rentenbeiträge bezahlt hat und selber auch Rente bekommen würde, dann kann der Mann nach dem Tode der Frau Witwerrente beantragen.
Klar bekommt er.
Außer, ihr habt was anderes vereinbart, nehme ich an.
Ja,
Witwen-/Witwerrente
Unterschieden werden die kleine und die große Witwen-/Witwerrente. Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte. Sie steht hinterbliebenen Ehepartnern zu, die jünger als 45 Jahre sind und keine Kinder haben. Wer älter ist oder Kinder erzieht, hat Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Sie beträgt 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte. Dazu kommen Zuschläge für jedes Kind.
Ja, Hinterbliebenenrente.
Der Mann hat auch einen Rentenanspruch von der verstorbenen Ehefrau. I.d.R. hat jede Stadtverwaltung auch eine Rentenberatung. Einfach mal nachfragen für weitere Infos
Ja, klar!
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Erklärung:
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