Verlust von Rentenansprüchen bei zweiter Scheidung?
19 Oktober 2010
5 Comments
Hallo, bei mir läuft gerade die zweite Scheidung.Bereits bei der ersten Scheidung habe ich einen kleinen meiner Rentenansprüche an meine geschiedene Ehefrau abtreten müssen. Nun bekomme ich zu meiner zweiten Scheidung unterschiedliche Aussagen. Die eine Seite sagt, dass ein weiterer Teil meiner Rentenansprüche meiner zweiten geschiedenen Frau zufällt. Die andere Seite sagt, dass nach der ersten Scheidung grundsätzlich keine weiteren Rentenansprüche abgetreten werden müssen.
Wer kann mir hierzu die 100 prozentig richtige Antwort geben.
Da deine Scheidung ja schon läuft, hast Du ja auch einen Scheidungsanwalt.
Der kann Dir zu 100 Prozent die richtige Antwort geben.
Also die Rentenansprüche die Ihr gemeinsam bei der 1 Eheh erwirtschaftete wurde geteilt, das kennst du ja schon.
Bei der 2. Ehe wird das geteilt was wärend der 2. Ehe dazugekommen ist. Also nur für die Ehezeit deiner 2. Ehe .
Falls Du damit den Versorgungsausgleich meinst – den hättest Du vertraglich ausschließen können. Allerdings muß eben dieser Vertrag 366 bzw. 367 Tage alt sein, bevor die Scheidung eingereicht wird.
Ansonsten gilt, dass Rentenansprüche für die jeweilige Ehezeit berechnet werden.
Bei einer Scheidung wird alles, was man während der Ehe erworben hat, addiert und anschließend geteilt.
Das gilt für jede Deiner Scheidungen.
siehe bei Mortetia: aber ihr könnt den Verzicht des U.- Ausgleichs schnell noch feststellen lassen und dann ein Jahr auf `Versöhnungsjahr`machen….
GRINS:
sei sicher: 100 Ehen- 100 x Versorgungsausgleich !
(Die Ehefrauen können mit mehreren Ehen diese Ansprüche sammeln und zuletzt mehr Rente beziehen, als einer ihrer vielen Ehemänner bekpommen hätte, wäre er nicht geschieden….)
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