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Ist es möglich 2 Riesterverträge zu besitzen hinsichtlich Hartz IV?

19 Oktober 2010 One Comment

Ich möchte meinen jetzige Riester Rente (Fondsparplan) mit einem Banksparplan ergänzen d.h. die maximal möglichen Einzahlungen (derzeit 175 Euro) zu splitten.
Ich möchte nun 100 Euro auf den Fondsparplan und 75 Euro den Banksparplan verteilen.
Ist bei möglichem Hartz IV Bezug für beide Riester Renten die Anrechnungsfreiheit gewährleistet oder bezieht sich die Anrechnungsfreiheit nur auf einen Vertrag ?
Hintergrund ist das ich möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt zu der sicheren Variante Banksparplan wechseln will und mir noch die besseren Bedingungen sichere (Rentenbezug zum 60ten Lebensjahr möglich anstatt mit dem 62ten Lebensjahr wie in der Disskussion stehend).

One Comment »

  • dwgaf said:

    Du kannst das selbstverständlich so machen. Alle Verträge sind bis zum Höchstbeitrag von 4% deines steuerpflichtigen Jahresbrutto geschützt.
    Die Frage ist, ob du dir die hohen Prämien bei Hartz-IV-Bezug noch leisten kannst.
    Die Riesterrente wird erst mit Bezug der Regelaltersrente fällig. Also momentan mit 65, später dann stufenweise bis 67. Kündigst du vorher, musst du alle erhaltenen Zuschüsse zurückzahlen. Damit nicht genug: Bei vorzeitigem Abrufen von Riester- und Rürup-Renten sowie bAV’s unterliegen diese neben der 2005 gesetzl. beschlossenen Krankenversicherungspflicht auch der Rentenversicherungspflicht, sobald die Rentenhöhe 124,10 Euro im Monat überschreitet. In Verbindung mit dem zu versteuernden Ertragsanteil kommst du dann auf Abzüge von ca. 35%! Hierzu bedient sich das Finanzamt der sog. 10-Jahres-Vorschau. Die Abzüge enden nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze, sondern bleiben lebenslang!
    Bei drohendem Hartz IV im Alter wird die Riesterrente angerechnet, wird also vom Mindestsatz abgezogen. Wenn dies für jemanden aus irgendwelchen Gründen heute schon absehbar ist, sollte er die Verträge sofort kündigen, denn sonst spart ersich dafür Prämien vom Mund ab, dass sich später die Sozialkassen ins Fäustchenlachen können.

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