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Bekomme ich bei einem 40 Tage Praktikum (920 Euro/Monat) in den Semesterferien die Rentenversicherung zurück?

19 Oktober 2010 6 Comments

Auf meiner Gehaltsabrechnung wurde mir Rentenversicherung abgezogen, bekomme ich die wieder zurück?
Und wenn, dann wie?

6 Comments »

  • FrauHolle DR nur mit Begründung said:

    Selbstverständlich wurde dir die Rentenversicherung abgezogen. Das ist ganz normal. Zurück bekommst du das Geld auch nicht. Eintragen bei der Einkommensteuererklärung kannst du die einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli und die Sozialversicherungssumme gesamt.
    Falls du nicht noch mehr arbeitest in diesem Jahr wirst du deine Lohn steuer wohl so ziemlich komplett erstattet bekommen.

  • Dina said:

    Nein, das Geld bleibt auf deinem Rentenkonto.
    Das einzige, was du wieder bekommst, ist die Lohnsteuer.
    Gruß!!!

  • balou♥ said:

    Warum solltest du?
    Du möchtest doch später mal Rente beziehen, oder? (Nicht, dass das damit gewährleistet wäre).

  • MeisterM said:

    Nein, das Geld hast du den Alten ohne Wiederkehr in den nimmersatten Rachen geworfen.
    Wenn du mit dem Studium fertig bist und Vollzeit arbeitest, wird dir ganz schwindelig werden, denn die meisten Rentner haben mehr Geld als du übrig, und das auf deine Kosten. Und wenn du selbst so alt sein wirst, wirds keine Rente mehr geben – das geht schon aufgrund der alternden Gesellschaft nicht.
    Nachtrag: Du hast das Geld übrigens nicht auf ein „Rentenkonto“ eingezahlt…sowas gibt es nicht. Dein Geld geht direkt an die Rentner, und wenn du selbst Rentner sein wirst, zahlen die jungen Leute für dich. Das was jetzt registriert wurde, ist quasi wie groß dein Anteil später mal sein wird, aber aufgrund der alternden Gesellschaft wird das wesentlich weniger sein als du „eingezahlt“ haben wirst.
    wird auch durch Daumen-runter nicht falsch

  • wendolin said:

    Ja, wenn Du nach dem Praktikum die deutschje Staatsbürgerschaft aufgibst und ins nicht EU Ausland gehts.
    Sonst siehe andere Poster

  • Stefan H said:

    Grundsätzlich NEIN.
    Ausnahme ist, wenn du Beamter/Beamtin wirst. Dann kann man (wenn du weniger als 5 Jahre Leistungen in die Rentenkasse eingezahlt hast), das Geld zurückfordern.
    In diesem Sinne….

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