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Man gewinnt in einer Lotterie eine Sofortrente von 3000,- € monatlich. Wie verhält sich das steuerlich ?

19 Oktober 2010 7 Comments

oooooh neien! dieser irrglaube mit dem EINEN JAHR steuerfrei ist wirklich unausrottbar!!!!
also: ALLE gewinne aus einer DEUTSCHEN STAATLICHEN lotterie, (lotto, glücksspirale, rubbellose, toto) sind IMMER und für ALLE zeiten steuerfrei!!!
die monatliche auszahlung ist lediglich eine andere form der auszahlung, aber auch sie IST steuerfrei!
wenn man aber von einem gewinn erträge erzielt, muss man dieses einkommen natürlich ganz normal versteuern. aber NICHT den gewinn selber, auch nicht nach einem jahr!

7 Comments »

  • myzyny01 said:

    1 Jahr lang steuerfrei, dann schlägt der Fiskus erbarmungslos zu. Die überweisen dir aber die Rente auch in eine Steueroase, dann gehört das Geld komplett dir!

  • Provokan said:

    Finanzamt gibt antwort

  • karl-heinz m said:

    Eine Rente ist ein monatliches Einkommen welches am Jahresende mit der Steuererklärung
    dem Finanzamt angezeigt werden muss.
    Weiß einer etwas anderes, bitte klärt mich auf. Danke

  • Bläckyma said:

    Kompliziert!
    Spielgewinne sind in der Regel 1 Jahr Steuerfrei, nur die Erträge daraus sind Einkommenssteuerpflichtig.
    Hier ist nun die Frage. Da der Gewinn ja monatl. ausgezahlt wird, ob die 1-Jährige „Steuerfreiheit“ ab Auszahlungstag-, oder ab „Gewinntag“ zählt!
    Solltest Du gewinnen, müsstest Du ggf. halt bei einem Steuerberater oder den Raubrittern Deines zuständigen Finanzamtes nachfragen.

  • haubenfa said:

    Die Antwort von „myzyny01“ ist zu 100 Prozent richtig.

  • Mark S said:

    Schließe mich Mark S an. Solltest du aber, nur zum Beispiel und besserem Veständnis, die 3000,- € monatlich auf ein Sparbuch fließen lassen, sind dann nur die erhaltenen Zinsen davon einkommensteuerpflichtig!!!!!

  • thogemei said:

    Lottogewinne fallen unter keine der sieben Einkunftsarten und sind somit steuerfrei. Der Volksmund sagt zwar immer „nur im ersten Jahr steuerfrei“, das ist aber falsch. Was als Rente versteuert wird, kann man im § 22 EStG nachlesen – Lottogewinne fallen nicht darunter.
    Das einzige, was man versteuern muss, sind anschließende Einnahmen durch den Lottogewinn, z. B. Zinsen, oder Vermietungseinkünfte, wenn man in eine Immobilie investiert!

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