Polizeibeamte im Dienst gestorben; Unterstützung für Hinterbliebene?
19 Oktober 2010
6 Comments
Hallo,
weiß jemand, ob es für die Ehefrau Zusatzzahlungen gibt, abgesehen von Witwenrente, wenn der Mann (PolizeiBEAMTE) im Dienst gestorben ist?
Was macht den unterschied, nur weil er Angestellter der Landes ist und den titel führen darf “ Beamter“ und dann noch unglücklicher weise während des Dienstes gestorben, was ist mit den nicht Beamten ( Arbeiter in deinen Augen) die das Gehalt des Beamten via den Steuergelder bezahlt, es reicht wenn die Witwe das an Rente bekommt was ihr zusteht.
Nur keine Einzahlungen in eine Rentenkasse tätigen, aber ansprüche stellen
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, es kommt auch darauf an, ob es ein „einfacher“ Dienstunfall oder ein „qualifizierter“ Dienstunfall ist. Weiterhin gibt es finanzielle Unterstützung durch die Gewerkschaft, wenn er dort Mitglied war. In vielen Bundesländern setzt allerdings die Unterstützung voraus, dass die Ehe mindestens ein Jahr vor Eintritt des Todes bestanden hat.
Die jenigen die hier unqualifizierte Antworten gegeben haben, sollten sich mal mit dem Berufsbeamtentum beschäftigen, denn darin sind nicht nur die Rechte der Beamten festgelegt sondern auch die Pflichten. Außerdem sind Polizisten auch nur Menschen, die allerdings ihre Köpfe hinhalten müssen und zwar dahin wo sie andere einziehen können. Es geht auch bei der Frage nicht darum, dass eine Polizistenwitwe durch den Tod ihres Mannes reich wird, dass wird sie hundertprozentig nicht. Weiterhin gibt es auch viele Firmen in der freien Wirtschaft, die den Angehörigen beim tödlichen Arbeitsunfall eine Zuzahlung zahlen.
Grundsätzlich Ja, allerdings sind die Zahlungen in den Bundesländern leicht unterschiedlich geregelt. Wichtig ist für eine Hinterbliebenenversorgung, ob es sich beim Tod um einen Unfall gehandelt hat (=Dienstunfall) und ob sich der Beamte gegebenenfalls absichtlich in Lebensgefahr begeben hat, um z.B. andere zu retten (=qualifizierter Dienstunfall).
Es handelt sich aber korrekterweise nicht um Zusatzzahlungen, sondern die Witwenpension wird einfach höher.
Wenn Du es genau wissen willst, musst Du in die Beamtengesetze der Länder sehen.
… ja…es gibt’s.. doch hat mit dem Dienstjahren, Dienstgrad, Todesart (Mord, Unfall, Körperliche Problem zurück greifend wie Herzinfarkt) usw. große Unterschiede! Auch wie die Versicherungen waren und viel mehr…
.. ich würde jedenfalls ein Rechtsbeistand nehmen, um heraus zu bekommen woher was zu bekommen sei, da der Staat ist etwas schläfrig wenn um Unteraltzahlung geht….
Warum sollte sie? Wenn er in Ausübung seines Dienstes gestorben ist, ist das nicht einmal unbedingt ein Dienstunfall, wo er nicht mehr in den Genuss kommt, wäre es einer gewesen.- Er ist ja tot. Die Frau bekommt ihre normale Witwenpension, die Kinder Halbwaisenrente, sofern vorhanden.
ich hoffe nicht!!!!!!!!!!
zumal es genug menschen gibt, die durch bullen auch ihr kind, oder lebensgefaehrten verloren haben, durch totschlag durch bullen. und da bekommt auch kein schwein was. warum soll also eine polizei- witwe noch extrazahlungen bekommen. wofuer?
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