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Altersrente in jedem Falle pfändungssicher?

19 Oktober 2010 10 Comments

Hallo, wer von Euch kann mir einen Rat zu meinem Problem geben? Durch Strafentscheidung des Amtsgerichts im Jahre 2001 wurde ich zu einer Geldstrafe von ca. 6500 € verurteilt.
Ca. die Hälfte habe ich seither in Raten an die zuständige Staatanwaltschaft bezahlt. Da weitere Gläubiger Forderungen gegen mich erhoben haben, liegen entspr. Abtretungen vor.
Diese wurden jedoch von der BVA Bund abgelehnt, da meine Rente innerhalb des pfändungsfreien Bereiches liegt. Eidesstattliche Versicherungen liegen vor. Zur Zeit lebe ich recht und schlecht mit meiner Ehefrau in Thailand. Die Staatsanwaltschaft gewährt nun Ratenzahlung 200 € monatlich, meine Bitte, 50 € monatlich abzuzahlen, wird leider nicht akzeptiert. Dafür wird angedroht : zwangsweise Beitreibung, Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe ohne weitere Anmahnung.
MeineFragen sind:
Kann die Staatsanwaltschaft meine wie ich dachte abgesicherte Rente greifen? Evtl. direkt bei der BVA? Oder bin ich da abgesichert?
Danke Euch allen

10 Comments »

  • alexandr said:

    ich glaube heute ist NICHTS MEHR pfändungssicher!selbst das sparschwein von kleinen kindern wird noch angerechnet!
    armes deutschland!

  • gberkele said:

    Kann sie nicht. Aber die können Dich ja dann einbuchten. Möchtest Du das?? Also zahlen.

  • friendsb said:

    Pfändungssicher ist sie nicht,nur soweit bis zum Sozialsatz, alles was darüber ist,kann auch bei einer Altersrente gepfändet werden

  • Piranha said:

    Kann sie nur, wenn sich die Rente auf einem Konto ansammelt und dadurch ein hoher Ansparbetrag erreicht wird, bei der BVA nicht. Pfändungsfrei ist und bleibt pfändungsfrei.
    Wenn die Staatsanwaltschaft mit Deinem Angebot nicht einverstanden ist, zahle trotzdem monatlich die 50€, es kann sein, dies verhindert die Ausfertigung eines Haftbefehls.
    Wird ein solcher ausgestellt, so wirst du aber wegen diesem lächerlichen Betrag nicht international zu Fahndung ausgeschrieben. Allerdings musst Du bei Betreten des deutschen Bodens, mit Deiner sofortigen Verhaftung rechnen. Reise für so einen Fall besser über Frankreich, Holland etc. ein, da dürfte keine Verhaftung erfolgen.
    Im europäischen Fahndungsbuch erscheinst du, wenn überhaupt, frühestens 3 Monate nach Ausstellung des Haftbefehls, was aber unwahrscheinlich ist.
    Bleibe ganz einfach in Thailand, solange die Geldstrafe nicht bezahlt ist und hebe alle Quittungen gut auf! Solltest Du dann bei Reisen auch immer mitführen!
    Kopf hoch, wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird und wenn die Deppen meinen sie müssten Dich einkasteln, kostet deren Geld und du hast Urlaub auf Staatskosten und sparst eine Menge Geld – immer positiv denken!

  • Secrets said:

    Meinst du, je öfter du die gleiche Frage reinstellst, umso sicherer wird deine Rente????

  • wobik1 said:

    Nun, Grundsätzlich kann gepfändet werden, wenn aber Freigrenzen nicht überschritten werden, geht da nix…
    Allerdings: Dafür kann die Strafe als Knast ausgesprochen werden! Da Du vermutlich Tagessätze hast, für jeden Tag der Strafe 1 Tag Knast! Wobei Zahlungen abgezogen werden! Übrigens: Wenn Du nicht freiwillig kommst, sucht Dich Interpol! Und Strafen verjähren spät oder gar nicht!
    Alternative: Schwitzen statt sitzen: Strafe mit ehrenamtlicher Arbeit bei anerkannten gemeinnützigen Einrichtungen abarbeiten. Da gilt:Für 4Std. Arbeit 1Tag weg!
    Hoffe,das hilft Dir weiter.

  • Dietmar I said:

    Nein kann Sie nicht wenn Deine Rente im Pfändungssicheren Bereich liegt.Wiederhole noch mal Dein Angebot Deine Schulden mit der Ratenzahlung ab zutragen und schildere Deine Situation.
    Stelle Dich aber bitte nicht so hierhin als wenn Du ein Opfer
    wärst,dem ist ja nicht so denn umsonst wird man nicht zu einer Geldstrafe von 65oo Euro verurteilt und vielleicht leben Deine Gläubiger wegen Dir noch schlechter !

  • wuschel said:

    Pfändungssicher sind, soviel ich weiss 900 Euro, die dürfen sie nicht pfänden, wenn Sie mehr Rente als 900 Euro beziehen muss der Rest als Ratenzahlung angeboten werden. Sind Sie unterhaltspflichtig, z.B. weil Ihre Frau nicht arbeitet und Sie kein Einkommen hat, dann müssen 1.200 Euro Ihrer Rente bei Ihnen verbleiben.
    Sie koennen noch mals mit der Staatsanwaltschaft schriftlich die Sachlage klären. Sie sind ja zahlungswillig und versuchen so viel es geht zu zahlen, da darf die Staatsanwaltschaft eigentlich nicht mit Zwangsbeitreibung und Freiheitsstrafe drohen.

  • browneye said:

    Wäre ja traumhaft, wenn alle Leute unter der Pfändungsgrenze automatisch von Strafzahlungen und somit wohl auch von Ersatzstrafen wie Inhaftierung befreit würden. Darauf liege es in Ihrem Falle wohl hinaus, wenn ich Sie richtig verstanden habe.
    Tatsache ist, dass Sie zur Zahlung einer Strafe verpflichtet sind, die Ersatzhaft antreten könne.
    Ach ja, noch etwas: Wer sich mal ein wenig informiert, wird feststellen, dass Strafzahlungen sogar von der Privatinsolvenz ausgeklammert sind.
    Ein bissl muss „Mist machen“ ja auch wehtun ;o), sonst würde künftig jeder, der Strafen zahlen muss, sein Einkommen in irgendeiner Form unter die Pfändungsgrenze absenken.

  • Simona said:

    also vor Jahren war die Rente noch Pfändungs sicher, doch wie schon erwähnt es war einmal, ja sie gehen in manchen fällen direkt ran und sperren alles was nach Geld aus sieht und das dann solange bis alles gezahlt ist .
    Zu mal sie war scheinlich sogar von dir selber wissen das du in Thailand lebst, also auch noch nicht mal persönlich greifbar bist, denn glaube Thailand liefert nicht aus. Daher gehen sie auch keine Ratenzahlung ein, weil es die Rente mit einer Pfändung die ein zigste und sicherste Art ,für den Statt ist.

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