Private Rentenversicherung – Beginn und steuerliche Aspekte?
19 Oktober 2010
3 Comments
Hallo! Ich bin selbstständig und möchte eine private, fondsgebundene Rentenversicherung abschließen, wahrscheinlich bei der Cosmos Direkt. Dazu habe ich Fragen:
1. Ich bin am 10. April 1982 geboren und möchte den Rentenbeginn möglichst früh ansetzen. Sollte die Rentenzahlung dann am 1.3., 1.4. oder 1.5. beginnen?
2. Gibt es hier steuerliche Aspekte zu berücksichtigen im Bezug auf Versicherungsbeginn/-dauer? D.h. gibt es steuerliche Unterschiede, ob die Rentenzahlung mit 60 oder 65 einsetzt?
Herzlichen Dank!!!
Sprich doch mal mit einem Steuerberater oder einem Versicherungsvertreter, die kennen sich mit dieser Materie gut aus. Wenn du dann noch Vergleiche machst, dann machst du auch nichts falsch.
Eines vorweg:
Ein auf Personenversicherung spezialisierter Vertreter oder Makler wird dir am besten weiterhelfen können: dazu musst du ihm aber Einblick in deine persönliche und finanzielle Situation, sowie deine Zukunftspläne ermöglichen. Anders ist eine bedarfsgerechte Beratung einfach nicht möglich.
Ohne ausreichende Sachkenntnis würde ich an deiner Stelle keine Rentenversicherung übers Internet abschließen!
Finger weg! Lass dich beraten!
Eine Privatrente bringt dir steuerlich nichts, da du sie bei Auszahlung mit dem Ertragsanteil versteuern musst, ohne dafür während der Ansparphase steuerliche Ersparnis in Anspruch genommen zu haben. Du kannst di Ausgaben lediglich im Ramen der Sonderausgaben geltend machen.
Beiträge zu einer Rüruprente wird vom zu versteuernden Einkommen (Gewinn) abgezogen und worken sich steuermindernd aus. Obergrenze 20.000 Euro im Jahr. (Achtung, für GmbH-Geschäftsführer gelten andere Werte!)
Beispiel:
EK/Gewinn vor Steuer = 5000Euro,
Beitrag zu Rürup = 500 Euro.
Verbleibt zu versteuerndes EK/Gewinn: 4500 Euro
Beitrag zu Rürup kann in 2008 mit 66% angesetzt werden (in den Folgejahren jeweils 2% steigend bis 100% in 2025)
Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase.
Weiterer Vorteil: Wenn der Sparer die Höchstgrenze von 20.000 Euro nicht ausschöpft, kann er am Jahresende finanzielle Überhänge in den Vertrag einbuttern, und sie so vor der Steuer retten. In unserem Beispiel wären das:
20000 – (500 x 12) = 14000 Euro
Achtung: Nicht für GmbH-Geschäftsführer!
(GmbH-Geschäftsführer müssen sich den Beitrag zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung anrechnen lassen.)
Du siehst an diesem kleinen Beispiel bereits, dass eine professionelle Beratung angeraten ist.
Ich würde an deiner Stelle sogar meinen Steuerberater zu diesem Gespräch hinzuziehen.
Ich bin kein Finanzfachmann oder Versicherungsvertreter, sondern selbst ein auf die „Schnauze“ gefallener Verbraucher in Sachen Versicherungen und Altersvorsorge.
Deshalb ein wirklich gut gemeinter Tipp:
Neutrale und unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen, ohne Verkauf oder Vermittlung gibt es bei einem gerichtlich zugelassenen VersicherungsBERATER (nicht Makler und nicht Vermittler!!!!!!).
Hier die Seite des Bundesverband der VersicherungsBERATER: http://www.bvvb.de/
Wie beim Rechtsanwalt oder Steuerbrater auch, wird für die Beratung ein Honorar fällig, das bei jedem Versicherungsberater unverbindlich nachgefragt werden kann. Wer hierzu nicht bereit ist, läuft weiterhin Gefahr, bei Versicherungen oder/und seiner eigenen Altersvorsorge kräftig drauf zu legen
Noch etwas zu steuerlichen Auswirkung der Altersvorsorge: Hierfür gibt es den Berufszweig der Steuerberater! Aber vielleicht bekommt man ja auch bald die Brötchen vom Versicherungsvertreter oder Makler mitgebracht? Praktisch wäre das schon, aber bestimmt viiiiiiel zu teuer und ob das einem Verbraucher schmecken würde?!
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