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Scheidung – Wann ist endlich Schluss mit Trennungszeit?

19 Oktober 2010 8 Comments

Mein Lebensgefährte und seine Frau leben schon seit über 4 Jahren getrennt, nachdem er sie rausgeworfen hat und sie daraufhin die Scheidung (auch schon vor über 4 Jahren) eingereicht hat. Nun möchte sie sich aber nicht scheiden lassen – sie ist Harz IV-Empfängerin und kassiert von meinem Lebensgefährten monatlich über 200 Euro, obwohl er bereits in Rente ist und für ihn 243 Euro viel Geld sind. Sie will den Unterhalt weiterhin kassieren, das ist klar und für sie eine bequeme Einnahmequelle.
Ganz zu schweigen von der emotionalen Seite. Wir planen auch eine gemeinsame Zunkunft, aber schöner wäre es natürlich, wenn er sein „Anhängsel“ nicht mehr hätte.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder wer weiss Rat, wie die Sache endlich mal über den Tisch gehen könnte?
Danke im voraus für Eure Antworten!

8 Comments »

  • crazyeul said:

    Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Scheidung beantragt werden. Dies ist offensichtlich bei Deinem Freund schon geschehen.
    Reicht seine Noch-Ehefrau Unterlagen nicht ein oder warum wird kein Scheidungstermin anberaumt? Oder erscheint sie zum Termin nicht?
    Dann könnte das Gericht Ordnungsgelder verhängen.
    Wenn der Anwalt Deines Freundes die Sache nicht vorantreibt, solltet Ihr Euch vielleicht einen anderen nehmen.

  • Volker said:

    nach einem jahr ist normalerweise schluss

  • Nina said:

    Ein Jahr Trennungszeit muss sein.
    Danach muss dein Freund den Anwalt beauftragen das es mal voran geht. Denn auch wenn die sich weigert, werden sie geschieden.
    Und sie bekommt Trennungsunterhalt wie ich lese, welches aber doch eigentlich auf Harz4 angerechnet wird..Kassiert sie das etwa schwarz ohne das die Arge das weiss? Dann wäre klar das sie darauf nicht verzichten möchte.

  • Simone | CZ - Fan said:

    so wie ich das kenne:
    Die Ex Frau geht arbeiten, nur ein Jahr bezahlen (Trennungsjahr). Die sie nicht arbeiten, bezahlt der Ex Mann, so lange wie sie verheiratet waren/sind.
    Also steht fest, da sie nicht arbeiten geht, ist das eine gute einnahme, was aber mit angerechnet wird. Also hat sie eh nicht viel von. Haha
    Genauso wie die Ex , meines Partners. Die hat sich auch 3 jahre Zeit gelassen.

  • Orson said:

    Dein Lebensgefährte ist sehr großzügig.
    Er soll mittels Anwalt gehörig Druck ausüben!
    Jede Verzögerung bedeutet längere Anrechnungszeit der Rente für seine Ex.

  • Anni said:

    Der Unterhalt steht der Arge zu und nicht ihr. Die ziehen ihr das voll ab. Die Unterhaltszahlungen einstellen und auf ein Sparbuch tun und sie wird ganz schnell. Es gibt auch Nachscheidungsunterhalt.

  • christab said:

    Ib seinen Ehejahren hat er ja Anteile für seine Frau ,, automatisch eingezahlt,, diese Anteile stehen ihr nun mal zu da sie getrennt leben. Nach einer Scheidung müste er sie ja auch weiter an sie zahlen – da es Rentenanteile an seine Frau sind.
    Das ist das Gesetz
    Aber ist das ein festgelegter Unterhalt an die ,,noch Ehefrau,, mus er Wiedersprzuch beim Gericht einreichen- den die können ja nicht wissen das er jetzt Rentner ist, fals es vor der Rentenzeit festgelegt wurde
    Denn mann mus nur 1 jahr Unterhalt leisten an die Frau,
    Fals da keine klein Kinder sind und sie deshalb nicht arbeiten kann
    Nach 4 Jahren trennung, braucht er nicht mehr ihre Zustimmung er soll die sofortige Scheidung beantragen
    Es ist ja wohl nachzuweisen das die dame schon seid Jahren nicht mehr in der Ehewohnung oder haus wohnt- sie steht ja wohl nicht mehr in Grundbuch oder Mietsvertrag- denn es mus alles Bewiesen werden-

  • Chrissi0 said:

    Hallo,
    Lebe auch in Trennung, seit einem Jahr,solange muß man warten,bis man die Scheidung einreichen kann.Habe sie dann vor 2 Wochen mit meiner Anwältin eingereicht.Kriege dann Post vom Gericht,wegen Versorgungsausgleich,das bekommt meine Nochfrau auch.Die Unterlagen werde dann zum Gericht geschickt,und werden dann vom Gericht geprüft,die legen dann den Versorgungsausgleich fest,wer was von jemand kriegt ( Rente).Dann kriegt man so circa nach spätestens 3 Monaten einen Termin vom Greicht für die Scheidung.Dann kann die Frau oder Mann immer noch dagegen Stimmen,so das die Scheidung nicht vollzogen wird.Aber spätestens nach 3Jahren ist man automatisch geschieden!
    Ich glaube Du mußt dein Anwalt mal auf die Füsse treten!
    Wenn ihr aber schon 4 Jahre getrennt seit dürfte das kein Problem sein!
    Gruß und viel Glück!!!!!!!!!!!!!!

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