Home » Renten

Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaften bei Ehescheidung. Wann darauf verzichten?

19 Oktober 2010 2 Comments

Ich lebe in Scheidung und möchte mit meinem Ex eine Trennungsvereinbarung aushandeln.
Da ich das gemeinsame Haus bewohne, und dieses auch behalten möchte, will ich ihm anbieten, auf meine Anwartschaft auf seine Renten zu verzichten wenn er mir das Haus ohne Ausgleichszahlung gibt.
Ab wann lohnt sich so ein Verzicht nicht mehr? Gibt es da Berechnungsgrenzen?
Ich habe drei Kinder großgezogen aber immer gleich nach Kinderpause gearbeitet. Zur Zeit verdiene ich ein wenig mehr als mein Mann. Wir sind über 20 Jahre verheiratet.

2 Comments »

  • Garfield said:

    Hallo,
    das kommt darauf an,
    1. gehört das Haus zum Zugewinn
    und
    2. die Rentenanwartschaften zum Versorgungsausgleich
    das sind bei einer Scheidung zwei verschiedene Folgesachen.
    Da im Scheidungsverfahren Anwaltszwang herscht, solltest Du dich von Deinem Anwalt beraten lassen, da Fachanwälte für Familienrecht ein spezielles Programm zum Ausrechnen der Rentenanwartschaften haben – denn u.U. mußt Du auch Rentenanwartschaften an Deinen Ex-Mann geben.
    Solltest Du die Trennungsvereinbarung vor einem Notar schließen wollen, kannst Du dich trotzdem vorher von eimen Fachanwalt beraten lassen.
    Da es aber u.a. um ein Haus geht kann das teuer werden.

  • Ingrid R said:

    Es ist schade, dass du nichts über den Wert des Hauses geschrieben hast, bzw. über die finanzielle Seite. Ist das Haus schon bezahlt oder mußt du noch Hypotheken zahlen?
    Ein bezahltes Haus ist ja so etwas wie eine Rentenversicherung, denn es erspart dir die Miete.
    Ich habe das Haus behalten weil ich den Kindern ihr zu Hause erhalten wollte. Auch heute stelle ich immer wieder fest wie wichtig das für meine schon erwachsenen Kinder ist, dass sie mich zu Hause besuchen können.

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.