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Rückerstattung von Rentenversicherungsbeiträgen?

19 Oktober 2010 4 Comments

In welchem § im SGB VI finde ich zur Rückerstattung von den Beiträgen was, wenn ich in die Heimat zurück kehre.

4 Comments »

  • jester said:

    § 210 Abs. 1, Abs. 2 und 3 SGB VI
    jester

  • fidilita said:

    Hallo,
    da gibt es von der Deutschen Rentenversicherung extra Anträge für,
    schau mal hier nach da sind viele Infos gegeben und auch der Link zu einer Broschüre – denke da wird alles wichtige vermerkt sein:http://www.deutsche-rentenversicherung.d…

  • RL said:

    Sie können Ihre Beiträge erstattet bekommen, wenn Sie aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschieden sind und sich danach auch nicht mehr freiwillig versichern dürfen.
    Aus der Versicherungspflicht können Sie aus verschiedenen Gründen ausgeschieden sein. Zum einen können Sie Ihre Beschäftigung aufgegeben, die Kindererziehungszeit beendet
    oder Deutschland verlassen haben. Mit Ihrem neuen Job im neuen Land sind Sie nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung
    in Deutschland versiche rungspflichtig.
    Für Ausländer enthält die Internationale Broschürenreihe der Deutschen Rentenversicherung
    Hinweise zur Beitragserstattung.
    Bitte informieren Sie sich im Internet unter http://www.deutscherentenversicherung.de

  • Sprendli said:

    Wende Dich direkt an die Rentenversicherung. Nur da bekommst Du verbindliche aussagen

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