Wer darf ein Hund zum Wachhund ausbilden lassen und wer nicht?
14 Oktober 2010
5 Comments
Darf ich meinen Schäferhund zum Wachhund ausbilden lassen auch wenn ich ihn nur zum eigengebrauch gebrauche?
Darf ich meinen Schäferhund zum Wachhund ausbilden lassen auch wenn ich ihn nur zum eigengebrauch gebrauche?
Jeder Erwachsene, der klar bei Verstand ist, darf seinen Hund im üblichen Schutzdienst der Gebrauchshundeplätze führen. Allerdings wird dort spielerisch gearbeitet mit Beutearm als Triebziel. Das ist nicht das „scharf“ machen, was der Laie darunter versteht!
Einen Hund im Zivilschutz führen und ihn dahingehend ausbilden, dürfen nur Personen mit berechtigtem Interesse, Erlaubnis und entsprechender Sachkenntnis: also Polizei, Zoll, Security usw. Privatpersonen ist das verboten und das ist auch gut so – schließlich sind solche Hunde Waffen, die nur in sachkundige Hände gehören und keinesfalls in Laienhände!
Das Beste ist wirklich, wenn du mal einen Gebrauchshundeplatz besuchst und dort die Ausbilder mit Fragen löcherst.
Schutzhunde dürfen nur von und für dafür geeignete Personen ausgebildet und gehalten werden. Dazu gehört die Notwendigkeit des Schutzes wie ein keimfreises Führungszeugnis.
das darf jeder.
geh zu einem schäferhundverein das ist nicht teuer und die klären dich gut auf.
Soweit ich weiss, darf das in Deutschland nicht mehr jeder.
Am besten, du fragst bei der Hundesportschule nach.
Kann jeder machen.
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