Hat man einen Rentenanspruch auf die Rente des verstorbenen Exmannes, wenn man noch nicht im Rentenalter ist?
19 Oktober 2010
5 Comments
Der Exmann einer Kollegin liegt im Sterben, er ist H4 Empfänger. Jetzt habe ich zwei Fragen dazu:
Muß sie, oder die im Ausland lebende gemeinsame Tochter die Kosten für die Beerdigung übernehmen ( Die Kollegen und ihr Exmann sind beide Singles).
Bekommt sie nach seinem Tod, den ihr in der Scheidung zugesprochenen Versorgungsausgleich aus seiner Rentenversicherung, auch wenn sie noch nicht im Rentenalter ist?
Sie hatte jahrelang an den von ihm gemachten Schulden zu knappern, jetzt hat sie alles hinter sich und es geht ihr finanziell so, daß sie gut über die Runden kommt.
Sie wohnt in einem kleinen Ort und möchte bei den zuständigen Ämtern nicht fragen, da sie befürchtet, man würde sie für pietätlos halten.
Zu ( Tochter im Ausland kosten übernehmen ) jaein, denn Grundsätzlich sind die direkten Nachfahren zur Leistung verpflichtet. Doch wenn sie im Ausland lebt, ist der Passus nicht anwendbar.
Dann kommt der Staat für alles auf, was mit dem Begräbnis und so weiter zu tun hat.
Ein Anspruch auf die Rente des Ex Mannes besteht nicht, solange sie nicht in Rente ist, diesen Ausgleich erhält sie erst wenn die Rente bei ihr eintritt.
Das sie an den Schulden zu Knabbern hatte ist irrelevant, den in der Ehe hat sie anscheinend mit dafür Unterschrieben und somit die Haftung anerkannt.
bb
Ich gehe davon aus, dass bei einem Hartz4-Empfänger das Erbe keine Rolle spielt, weil evtl. Erbberechtigte lt. Testament, oder auch ohne ein solches, z:B. die Tochter das Erbe ausschlagen würden, inwieweit die Tochter trotzdem zur Zahlung von Beerdigungskosten herangezogen werden kann, richtet sich nach deren Einkommen, bzw. Vermögensverhältnissen, ansonsten wird wohl das Sozialamt die Kosten übernehmen müssen.wenn keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Als Ex-Frau besteht nach meinem Verständnis keine Verpflichtung zur Kostenübernahme für die Beerdigung des Ex-Mannes.
Die Rentenanteile aus der Ehezeit deiner Kollegin müssten im Zuge des damaligen Versorgungsausgleiches schon geregelt sein, entsprechende * Punkte * müssten dem Rentenkonto deiner Kollegin bereits nach dem Scheidungsverfahren übertragen worden sein, erst mit ihrer Rente, bzw. dem Eintritt ihres Rentenbeginnes werden daher auch die Anteile aus der Ehe * in Geldform * wirksam.
Das sind aber 2 Sachen , die nichts mit einander zu tun haben.
Mit der Rente, das wurde bei der Scheidung gemacht und da wurden der EX Frau Rentenanteile zugesprochen. Das heiß Sie hat die Anteile schon auf Ihrem Rentenkonto. Somit bekommt die Ex keine weiteren Ansprüche von der Rente mehr.
Ausbezahlt wir die Rente erst beim erreichen des Rentenalter von Ihr. Das muss die Ex aber dann beantragen, damit Sie überhaupt eine Rente erhält. Also alle Rentenpapiere gut aufbewahren
Die Tochter muss als Erbin für die Beerdigung aufkommen, Nicht die Ex, Die ist auch nicht mehr Erbberechtigt.
Mit den Schulden, ja die kann man da auch mit beerdigen. So schwer es auch ist oder war.
Grüße Uwe
Das kann Dir hier keiner Beantworten. Sie muss zwingend die Rentenberatung aufsuchen. Das Rentenrecht ist verzwickt und schwierig.
Warum ist es pietätlos? Wenn es Rentenansprüche gibt, dann ist das ihr gutes Recht und sie kann es einfordern. Schließlich steht ihr die Rente erstens zu und zweitens haben sie wohl geheiratet um sich gegenseitig abzusichern. Meine Eltern lassen sich regelmäßig ihre Rentenansprüche berechnen und haben schon immer geklärt, was der eine von andern bekommen würde, falls etwas passiert. Und das bereits in jungen Jahren. Schließlich hatten sie uns Kinder und unsere Mutter mußte wegen uns zu Hause bleiben, weil es im Westen keine Kitas wie in der DDR gab, die es Frauen ermöglichten zu arbeiten. Wenn meinem Vater was passiert wäre (als Handwerker im Stahlbau nicht ganz unwahrscheinlich) hätte sie versorgt sein müssen. Also haben sie schon früh darüber gesprochen und auch privat gegenseitig vorgesorgt. Wenn meiner Mutter was passiert wäre, dann hätte unser Vater kaum für uns sorgen können. Also wurde meine Mutter von Beginn an genauso hoch versichert wie mein Vater, mit einer Unfallversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide haben auch ihre Rentenansprüche immer geklärt und privat vorgesorgt.
Alles andere ist Schlamperei. Denn Du mußt Rentenanträge immer rechtzeitig stellen, sonst verfallen die Ansprüche!
Gerade bei Hartz IV muss sie wohl klären, was ihr von der Rente bleibt oder was ihr davon angerechnet wird.
Für die Beerdigungskosten müssen die Erben aufkommen, wobei es hier sicher auch Sozialregelungen oder günstige Urnenbegräbnisse gibt.
Ich finde eine Beerdigung sollte immer so billig wie möglich sein. Denn wer viel Geld für eine Beerdigung ausgibt hätte diese Zuwendung in menschlicher (nicht finanzieller) Weise wohl besser zu Lebzeiten des Verstorbenen tun sollen. Eine teure Beerdigung erweist dem Verstorbenen keinen Respekt, sondern soll höchstens das Gewissen der Hinterbliebenen erleichtern.
Die Rentenansprüche wurden schon im Rahmen des Scheidungsverfahrens / Versorgungsausgleich geregelt – Mit Eintritt in das Rentenalter erhält Deine Freundin etwaige Ansprüche aus der Rente des Ex-Mannes automatisch –
Beerdigungskosten: Diese werden vom Amt übernommen – 2 Kostenvorsanschläger ortsansässiger Bestattungsunternehmer – der preiswerteste wird genommen – Auch für einen kleinen Grabstein und Erstbepffalnzung werden Kosten übernommen – Trauerkleidung und Leichenschmaus sicher nicht kein Zuschuß – Natürlich wird da in dem kleinen Ort kein Geheimnis bleiben trotz Datenschutz –
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