Was Passiert mit der Rente nach Tod?
19 Oktober 2010
10 Comments
Mein Schwiegervater hat für seine geschiedene Frau in der Trennungszeit Geld in die Gesetzliche Rentenvers. Einzahlen müssen für die Frau, jetzt ist sie verstorben und es sind einige Tausende Euros angesammelt, wer bekomm das Geld es sind auch noch Kinder da die Erwachsen sind , wird das Geld aus der Gesetzlichen Rente aufgeteil oder was passiert damit ?????
Werden davon vielleicht Bestattungen bezahlt (Die eigenen weil kein Barer zu holen ist)
Hallo.
In die gesetzliche Rentenversicherung muss jeder Angestellter einzahlen, der Beitrag wird direkt vom Lohn abgezogen.
Dieser Beitrag fließt in den Pott für alle Rentner in Deutschland.
Das bedeutet dass du als Einzahler, die Rente der jetzigen Rentner bezahlst. Das ist der sog. Generationsvertrag.
Sobald du in Rente gehst, kannst du deine Ansprüche gegenüber der gesetzl. Rentenversicherung geltend machen, du bekommst dann eine Rente gemäß den Beiträgen die du eingezahlt hast.
Wenn du stirbst, hast du keinen Anspruch auf Rente mehr, klar du bist ja nicht mehr am leben.
Die Hinterbliebenen bekommen von der gesetzl. Rentenversicherung nichts, da diese wie gesagt nur Renten an Rentner zahlt.
Hinterbliebene bekommen nur Geld aus privaten Rentenversicherungen und da auch nur, wenn dies im Vertrag vereinbart wurden (nennt sich dann Rentengarantiezeit).
Oft schließen gerade ältere auch Sterbegeldversicherungen ab, wo die Auszahlung für die Bestattung vorgesehen ist.
Das Geld ist futsch!
Ich denke mal, das steht im Testament. Ich glaube wenn sie euch lieb hatte, hat sies unter der Familie aufgeteilt!
LG *Rose ♥*
Ja man kann das vorm sterben an der familie wenden
nun, wenn die kinder so alt sind, das sie rente beziehen können….dann bekommen sie es!
das ganze system funktioniert ja überhaupt nur, weil einige leute sterben bevor sie rente kassieren – das ist so gewollt….nur blöd, das es euch grad trifft….!
lg
Ich denke mal, da die Rente gesetzlich ist bekommt das der Staat.
das kassiert die deutsche rentenversicherung
die kinder bekommen nur rente wenn sie weisen geworden sind und noch minderjährig sind.
da gibts nix zu erben
Das eingezahlte Geld verbleibt in der Rentenkasse. Da gibt es nichts zu erben.
Das bekommt die Solidargemeinschaft, also der Staat. Rente wird nur nach bestimmten Ereignissen wie Altersrente, Witwen Waisen Halbweisen Erwerbsunfägigkeit usw. gezahlt.
Wenn es eine gesetzliche (staatliche) Rentenversicherung ist, dann erhalten die Kinder die noch im gleichen Haushalt leben, die aber Minderjährig oder noch in einer Ausbildung sind – eine Waisenrente.
Ist es eine private Rentenversicherung, dann kann er jemand begünstigen, lässt er die Klausel offen, geht es nach dem Erbrecht.
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