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Mein Glatthaarfox hat einen freilaufenden, angreifenden Schäferhund schwer an der Schnauze verletzt.?

14 Oktober 2010 9 Comments

Ich bin mit meinem Hund an der Leine gelaufen und wir waren ganz entspannt, bis dieser fremde Hund kam. Er wedelte anfangs mit dem Schwanz, so habe ich der Geschichte keine besondere Bedeutung beigemessen und bin mit meinem Fox weitergegangen. Plötzlich kam es zu einer heftigen Beisserei, wobei meiner auch einige kleinere Schrammen abbekommen hat, bis er sich in der Schnauze des anderen verbiss. Dabei kam es zu größeren Verletzungen.
Der Halter will die Übernahme der Behandlungskosten und einen Ausgleich für den Wertverlust. Ich habe das erst einmal abgelehnt. Wie würdet ihr Euch verhalten?

9 Comments »

  • özlem said:

    Herrscht Leinenpflicht bei euch oder nicht?
    Im Grunde ist immer der Halter des angeleinten Hundes besser dran als der des frei laufenden. Aber wenn der Typ einen guten Anwalt hat, kann er ihn wegen der Leinenfreiheit evtl raus boxen und tatsächlich einen Schadensersatz geltend machen.
    Letztendlich gelten Hunde leider trotz des Tierschutzgesetzes (welches von Mitgeschöpfen spricht – so wie es richtig ist) im Gesetz als Sache. Dein Hund hat den anderen „beschädigt“. Obwohl dein Hund angeleint war, kann man dir daraus einen Strick drehen, dass dein Hund den anderen trotzdem beschädigt hat. Es gibt schließlich auch beispielsweise den Fall, dass Hunde, die auf dem eigenen Grundstück frei laufen, einen Einbrecher nicht verletzen dürfen. Ein Einbrecher kann sogar trotz des Schildes („Achtung freilaufender Hund“) bei Verletzung durch den Hund vor Gericht Schmerzensgeld durchsetzen.
    Es gibt entsprechende Rechtsprechungen.
    Als Hundehalter solltest du eine Rechtschutz und Haftpflicht für deinen Hund haben. Dann kannst du es darauf ankommen lassen. Informier deine Versicherungen.
    Von der herrschenden Meinung aus gesehen stehst du auf jeden Fall günstiger da. Ich wollte dich nur mal darauf hinweisen, dass es in einem Worst-Case-Szenario auch ganz anders kommen kann.
    Kommt drauf an, ob dein Gegenüber über genug Geld, Zeit und Lust und Laune verfügt und einen guten Anwalt kennt.
    Viel Erfolg!!

  • kamikatz said:

    Laß Dich wegen dem WERTVERLUST nicht erschrecken. Solche Leute legen es auch manchmal an, daß sich der Hund beißt. Deiner war vorschriftsmäßig an der Leine, also bist Du schonmal im Vorteil – juristisch gesehen.
    Gab es Zeugen? Kam es zu einer direkten Anzeige mit Polizei? Der Typ hat Deinen Foxterrier untersschätzt… von wegen kleiner Hund… ein Terrier eben, und der beißt sich eben fest; völlig normal.
    Will er Dich anzeigen? Habt Ihr Papiere ausgetausch?
    Erstmal locker bleiben und Teechen trinken 😉

  • starligh said:

    Das kann er wohl vergessen, denn wie man ja wissen sollte als anständiger Hundehalter ist, dass man seinen Hund ebenfalls sofort anleinen sollte, wenn man einem Hund begegnet der an der Leine ist. Es ist also nicht Dein Fehler sondern seiner.

  • Anna said:

    war der andere hund auch an der leine? wenn nicht, dann ist es meiner meinung nach eindeutig die schuld des anderen hundehalters und vor gericht hätte er gegen dich keine chance.
    ich würde noch mal versuchen vernünftig mit ihm zu reden,wenn das möglich ist, aber wenn schon mal wer von werteverlust spricht wird das wahrscheinlich schwierig werden.
    abgesehen davon: menschen die tiere nur als wertgegenstand ansehen sind mir echt zuwieder.
    ach so ja – sorry – in der überschrift hast eh geschrieben, dass er freilaufend war.
    also du bist eindeutig im recht – eigentlich müsste er dir die behandlungskosten für deinen hund zahlen.

  • Wrdlbrnf said:

    Mensch Sandy, das ist die dritte Frage von Dir zu Hunden. Erst deklarierst Du alle Hundehalter zu unkooperativen Neurotikern, dann verlangst Du das Hundehalteverbot für Großstädter und jetzt kommt raus: du bist selbst eine.
    Aber ab zum Onkel Doktor auf die Couch.

  • je.baume said:

    Natürlich ablehnen! Der Halter des Schäferhundes soll froh sein, wenn Du ihn nicht anzeigst; vielleicht solltest Du das sogar tun.

  • jossip1 said:

    DEIN Hund war an der Leine.So wie sich´s gehört.DEIN Hund wurde von einem unangeleinten Hund ANGEGRIFFEN und hat sich verteidigt.Ist doch wohl das natürlichste auf der Welt.
    Den gegnerischen Hundehalter hat man wahrscheinlich als Kind zu heiß gebadet.
    Ich hoffe,Du bist im Rechtsschutz.DU bist es,die hier die Behandlungskosten erstattet und einen Schadensersatz zu bekommen hat.

  • Akbar said:

    Wenn dein Hund an der Leine war, kann der Typ gar nichts machen.
    Und wenn ich in dem Zusammenhabg das Wort „Wertverlust“ schon höre, könnte ich kotzen!
    Dann soll er seinen „Wertgegensatnd“ eben besser unter Kontrolle halten.

  • Bab_y200 said:

    als erstes hattest du deinen hund an der leine und seiner lief frei rum, so kann er gar nichts verlangen da kann er froh sein wenn du nichts verlangst, schließlich hätte er seinen hund anleinen sollen, denn auch wenn ihr am feld oder sonst wo seit, wenn man sieht, das ein hund an der leine ist, sollte man seinen anleinen, schon alleine weil man nicht weiß wie der andere hund reagiert, warum er an der leine ist, etc.
    danach kommt, das seiner angefangen hat und deiner sich nur verteidigt hat. er kann dir also gar nichts, so wie ich das sehe.

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