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Rentenversicherung KOSTENÜBERNAHME KLINIK?

19 Oktober 2010 One Comment

Hallo!
Ich würde gerne in die Klinik am Korso (Spezialklinik für die Behandlung von Essstörungen) gehen. Letzte Woche hat die Deutsche Rentenversicherung (BUND) mir geschrieben, dass sie die Kosten zur med. Reha nicht übernehmen. Meine persönl. Voraussetzungen nach §10 SGB VI seien nicht erfüllt.
Ich möchte nun Widerspruch einlegen. Hat jemand Erfahrungen damit? Worauf muss ich achten?

One Comment »

  • Wickie W said:

    Der von Dir angegebene Paragragh regelt die die persönlichen Voraussetzungen für eine Leistung.
    Wenn Du der Meinung bist, daß die Ablehnung zu Unrecht erfolgte, kannst Du ganz formlos Widerspruch einlegen.
    Es genugt, das Aktenzeichen, Deine BG_Nummer und der Satz:“ gegen die Entscheidung vom xxx lege ich hiermit Wiederspruch ein – (kurze Begründung).“
    Daraufhin bekommst Du eine genaue Erläuterung oder eventuell positiven Bescheid. Bei Ablehnung kannst Du das gleiche Spiel noch einmal machen, denn dann liegt der Vorgang bei einem vorgesetzten Sachbearbeiter. Bei erneuter Ablehnung bleibt Dir dann nur der Klageweg beim zuständigem Sozialgericht.
    Viel Glück;))

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