Private Rentenversicherung oder gesetzlich?
19 Oktober 2010
7 Comments
Wie ist das bei einer Selbstständigkeit? Muss man sich privat für die Rente versichern oder gibt es auch einen Pflichtbeitrag zur gesetzlichen wie bei der Arbeitslosenversicherung??
Du kannst Dich privat versichern. Musst Du aber nicht. Eine private Rentenversicherung dürfte dann allerdings die beste Wahl sein. Wenn Du nicht vorsorgst und auch nichst zurück legst, kann es zum Lebensabend hin eng werden. Ich empfehle, eine private Vorsorge. Mal ganz in Ruhe die zahllosen Angebote studieren. Vielleicht über einen Versicherungsmakler abschließen (dort sind die Angebot in der Regel unabhängig und der Kunde erhält wirklich das beste Angebot – auch das Internet hilft sicherlich mit Versicherungsvergleichen weiter)
Das kommt darauf an.
In der Regel ist es so, dass sich der Selbständige auf Antrag von der Gesetzlichen Rentenpflicht beffreien lassen kann. Das hat innerhalb von drei Monaten nach Eintritt in die Selbständigkeit zu erfolgen.
Die Befreiung greift zunächst für drei Jahre.
Innerhalb dieser drei Jahre muss der Selbständige Voraussetzungen für sein Anrecht auf unbefristete Befreiung schaffen und hinarbeiten.
Grundvorraussetzungen zur echten Selbständigkeit:
– mind. 1 soz.vers.pfl. fest Angestellter im eigenen Unternehmen
– freie Möglichkeit der Kalkulations-, und Sortimentsgestaltung und Zeiteinteilung
– keine Ausschließlichkeitstätigkeit (nur für eine Firma, Gesellschaft)
– keine Weisungsgebundenheit
Wer von diesen 4 Grundvoraussetzungen nicht mindestens zwei erfüllt, gilt als scheinselbständig und unterliegt als solcher der Rentenversicherungspflicht. Beispiele: Versicherungsvertreter, Filialleiter Edeka, o.ä.
Wenn der Versicherungsvertreter eine eigene Agentur betreibt, in der er eine Sekretärin (Gehalt > 400 Euro) beschäftigt und ein weiteres Gewerbe angemeldet hat (z.B. Handel mit gebrauchten Büchern), bleibt er rentenversicherungsfrei.
Für Handwerksberufe gibt es eine Sonderregelung. Der selbständige Handwerksmeister muss 18 Jahre lang lückenlos Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, bevor er sich befreien lassen kann. Die nichtselbständige Berufsdauer wird hierzu angerechnet (z.B.: Lehre mit 16, Meister mit 26, Selbständikeit ab 30 – er kann sich also frühestens mit 35 aus der GRV befreien lassen, wenn er mind. 2 der 4 Voraussetzungen erfüllt).
Sich aus der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, bedeutet nicht, dass er zwangsweise eine private Rente vorweisen und abschließen muss – er kann.
Einen Pflichtbeitrag gibt es nicht ! Du kannst Dich Privat versichern oder zahlst Deine Rentenversicherung aus eigener Tasche weiter . . . Welches dann der richtige Weg ist mußt Du selbst (oder Dein Steuerberater) entscheiden, das hängt vom alter und der bereits gezahlten Beiträge ab. Als Privat versicherter hast Du ein festes Ziel (feste Summe) vor Augen, bei der Gesetzlichen wird Dir irgendwann was ausgezahlt und Du mußt es nehmen wie es ist . . .
Muss man nicht, man ist aber freiwillig in die gesetzliche versichert, du muss alles richtig eingeben. Du hast glaub‘ ich etwas benachteiligt zwar in die gesetzliche, weil du „freiwillig“ da bist, deine Familie ist aber mitversichert (bei Kinder wichtig!!!!), das ist der Nachteil bei der Private.
Mehr kann ich dir nicht sagen.
Es gibt keine Pflicht sich als Selbständiger für die Rente zu versichern.
Man sollte allerdings Vorsorge treffen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist meist sehr ungünstig, freiwillige Beiträge lohnen sich fast nur, wenn man noch nicht genug Beitragsmonate hat.
Es ist aber zu bedenken, dass es bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Hinterbliebenenschutz gibt, bei der privaten aber nicht!
Du musst nicht, Du kannst Dich auch freiwillig weiter gesetzlich versichern lassen – allerdings eine teure Angelegenheit, denn wer selbstständig ist zahlt auch den Teil den sonst der Arbeitgeber zahlen muss.
Ein Grundbeitrag bei der gesetzlichen sollte beibehalten werden. – Wer mag, kann sich der feindlichen Umwelt ausliefern und das Risiko einer privaten Geldanlage riskieren. Bis dass die nächste Krise sie scheidet.
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