Wer kann mir100%tig sagen ob winterreifen pflicht sind, oder kann ich sommerreifen auch bei trockener kälte fa
19 Oktober 2010
12 Comments
ich bin rentner und kann mein auto bei schlechtem wetter stehen lassen
ich bin rentner und kann mein auto bei schlechtem wetter stehen lassen
Das mit der Winterreifenpflicht ist V Ö L L I G E R Q U A T S C H und bereichert nur die Reifenindustrie:
Winterreifen sind DANN Pflicht, wenn es glatt oder schneeglatt ist – und NUR dann!!!
Wenn Du Dein Auto bei glatten Witterungsverhältnissen stehen lassen kannst dann fahre ruhig weiter Deine „Sommerreifen“,- denn auch die Mähr von der besseren Bodenhaftung „ab 7Grad“ ist eine Erfindung der Reifenindusrtie, wie unlängst Fachzeitschriften wie AutoMotorSport und Autobild zugaben (denn sie propagierten auch bis vor kurzen dieses Thema);
richtig ist vielmehr das der bei uns weitläufig als „Sommerreifen“ bezeichnete Pneu bei ALLEN Temperaturen besser ist wie ein „Winterreifen“ ausser bei Schneeglätte. Hier nochmal ein Kommentar zu den ganzen, bitte entschuldigt, Vollidioten, die meinen, nur weil sie einen Winterreifen aufgezogen haben könnten sie bei Glätte genauso fahren wie bei Trockenheit mit einem Sommerreifen (ist mir nämlich ins Auto gerutscht, so ein Idiot) GLATT IST GLATT, ob mit grünen, blauen oder bunten Reifen!!!
Die neue Regelung des Gesetzgebers schreibt aber nicht nur angepasste Reifen vor sondern die allgemeine Ausrüstung der Autos,- also könnte die Polizei Dich auch Kostenpflichtig verwarnen wenn Du mit verdreckter Frontscheibe fährst und bei einer Überprüfung festgestellt wird das in Deinem Scheibenwaschwasser kein Frostschutz ist und deshalb die Waschdüsen eingefroren sind. Ist irgendwie schon eine echte „Gummiparagraphen-Geschichte“ die mit Sicherheit noch einigen Rechtsanwälten Honorare einbringen wird.
Zu den Versicherungen: Der Versicherungsbund teilte unlängst mit das Schäden, die zur Winterzeit bei normalen Witterungsverhältnissen (also keine Glätte durch Schnee oder Eis) unabhängig von der Bereifung geregelt werden.
Wenn Du also bei Glätte auf Dein Auto verzichten kannst…..
Winterreifen sind Pflicht, fahren kannst du was du willst, wirst du in einen Unfall verwickelt kannst du schön zahlen, weil du keine Winterreifen drauf hattest, desweiteren gibt es Punkte und Bußgeld wenn du im Winter bei einer Verkehrskontrolle ohne Winterreifen erwischt wirst…kam neulich im Fernsehen
Nachtrag:
Die STVO §2 Abs. 3a schreibt jetzt folgendes vor: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetter-
verhältnisse anzupassen“. Wer das nicht beachtet, riskiert 40€ Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Früher waren Winterreifen sind nur Pflicht, wo Schneeketten vergeschrieben sind, allerdings konnten die Versicherung im Schadensfall ärger machen… Jetz gibt es glaube ich eine neue Regelung, die ich nicht genau kenne. Ist aber egal weil ich immer von Oktober bis Ostern Winterreifen drauf habe.
Aber wieso keine Winterreifen? Wenn man mir Sommerreifen im Winter fährt nutzen die sich auch ab und man muss sie füher wechseln, also kosten Winterreifen keinen Cent mehr und man muss sein sein Auto auch bei schlechtem Wetter nicht stehen lassen
wirst du ab dem 15 nov. ohne winterreifen erwischt, machst einen unfall, bist du mit dran! würde auf jeden fall winterreifen drauf ziehen- schon allein für dich, wegen der sicherheit!
Wichtiger Extrasatz im Gesetz, gültig sei 1.1.2006:
In die Straßenverkehrsordnung (§2 Abs. 3a) wurde folgender Satz eingefügt:
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“.
winterreifen sind bei uns KEINE pflicht. aber wenn du in einen unfall verwickelt wirst mit sommerreifen, selbst wenn du nicht schuld bist, der durch winterreifen evtl hätte verhindert werden können, wird die versicherung keinen cent zahlen.
sobald der erste frost gefallen ist, sind winterreifen pflicht………..
Neufassung §2 Absatz 3a StVO zum 01.Mai 2006:
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.“
20 EUR Bußgeld, wenn ein Fahrzeug ohne Behinderung anderer nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist.
40 EUR Bußgeld und einen Punkt im Zentralverkehrsregister in Flensburg, falls eine Behinderung vorliegt.
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Bei 7 Grad Celsius sollten Winterreifen aufgezogen werden, da die Verarbeitung und die Gummimischung dieser Reifen anders ist und somit definitiv eine größere Verkehrssicherheit vorliegt.
Hallo, hoffe das hilft weiter.
Es gibt natürlich schon immer Verfechter pro und contra Winterreifen, aber die Diskussion hat wieder neue Nahrung erhalten. Tests der Zeitschrift Auto-Bild, des ADAC und des Magazins stern-TV zeigen, dass die pauschale Aussage „Bei Temperaturen von 7 Grad Celsius oder weniger sind Winterreifen besser als Sommerreifen“ nicht zutrifft. Aber ganz unter uns, die gegenteilige Behauptung ist eigentlich genau so wenig informativ wie die Behauptung selbst. Mehr Details und Links zum Winterreifen-Test-Wirrwar finden Sie deshalb beispielsweise auf der Webseite der Sendung Servicezeit (WDR). Bilden Sie sich Ihre Meinung.
Bei Wintereinbruch passieren nicht nur zahlreiche Unfälle, die auf falsche Bereifung in Verbindung mit nicht angepasster Fahrweise zurückzuführen sind, sondern es bilden sich auch jedes Jahr erneut unzählige Staukilometer, weil Fahrzeuge aufgrund ihrer ungeeigneten Bereifung im Schnee steckenbleiben. Denn darin sind sich alle einig: Sobald sich eine Schneedecke gebildet hat, ist der Winterreifen dem Sommerpneu haushoch überlegen.
Das Verkehrsministerium hat deshalb einen entsprechenden Verordnungsentwurf ausgearbeitet, der am 21.12.2005 vom Bundesrat genehmigt wurde. Ihren Weg in die Straßenverkehrs-Ordnung wird die Änderung aber erst Mitte 2006 finden; deshalb kann man auf Panikkäufe verzichten. Es geht um die Änderung des § 2 der StVO:
§ 2 Abs. 3a StVO
„Straßenbenutzung durch Fahrzeuge“
(Fassung ab Mitte 2006)
»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«
Man sieht, der Begriff „Winterreifen“ kommt nicht ausdrücklich vor, sondern es muss sich um „geeignete“ Bereifung handeln. Es fehlt aber eine zwingende Definition in Abhängigkeit vom konkreten Straßenzustand. Diese vage formulierte Vorschrift dürfte deswegen extrem auslegungsbedürftig sein. In einer Pressemitteilung vom 16.10.2006 schreibt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:
„Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen.“
Also was jetzt? Die Notwendigkeit einer verkehrssicheren Bereifung (mehr steckt ja tatsächlich nicht dahinter) leiten Kenner der StVO schon immer aus den bisher vorhandenen Paragrafen ab: Durfte man jemals mit abgefahrenen Reifen fahren, Herr Tiefensee? Neu ist also lediglich der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand: Bei ungeeigneter Bereifung speziell auf winterlichen Straßen muss in der nächsten Eiszeit 2006 mit einem Bußgeld von 20 Euro, bei Behinderung sogar mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg gerechnet werden. Trotzdem hilft auch der Kommentar des Ministers nicht sehr viel weiter: Was passiert beispielsweise, wenn man mit dem (Zitat) „guten Sommerreifen“ auf Schnee ins Rutschen kommt? Kann der Beweis angetreten werden, dass so etwas mit dem Winterreifen auch passiert wäre? Mal sehen was die Gerichte im nächsten Winter dazu sagen
Kommt drauf an in welcher Region du wohnst. In Schneereichen Regionen sind Winterreifen nicht nur Pflicht, sondern ein Muß. Bei Glatteis rutschen Winterreifen genau so wie Sommerreifen. Aber die Versicherung zahlt im Falle eines Unfalls nix.
Winterreifen sind Pflicht. Auch bei trockener Kälte haben die Sommerreifen wesentlich weniger Griff als Winterreifen, deren Gummimischung auf die tiefen Temperaturen abgestimmt ist. Ausserdem kann man nie wissen, ob man nicht trotzdem auf eine vereiste Fahrbahn kommt.
Also, lass Dir nächste Woche die Winterreifen aufziehen, kommt definitiv billiger als wenn Du bei einem Unfall den Schaden komplett aus eigener Tasche zahlen musst.
Nun seit kurzem ist ein neues Gesetz in Kraft getreten damit Winterreifen pflicht sind.
Solltest du ohne Winterreifen mit richtigem Proviel erwischt werden sind soviel ich weis 40.- Euro Bußgeld fällig.
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