„häusliche Pflege“ erwerbsmäßig/ nicht erwerbsmäßig ???
19 Oktober 2010
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Die Erziehung eines Kindes vom Tag der Geburt bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und die zeitlich unbegrenzte, nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege werden als Berücksichtigungszeiten in der Rentenversicherung anerkannt “
MEINE FRAGE: Wie kann „häusliche Pflege“ erwerbsmäßig oder nicht erwerbsmäßig sein? Was heißt das konkret?
Erwerbsmäßig ist die häusliche Pflege, wenn du sie als Angestellte einer Pflegefirma machst und Geld dabei verdienst. Also die Pfleger der Caritas oder Diakonie, etc. die zu Pflegefällen nach Hause fahren und diese dort pflegen – das ist gewerbsmäßig.
Wenn du deine Mutter oder Oma oder einen Onkel pflegst und dafür kein Geld bekommst, ist es keine erwerbsmäßige Pflege, genau wie die Erziehung deines eigenen Kindes. Dafür bekommst du ja kein Gehalt.
P.S. die Personenstandsdaten sind die Daten über deinen Personenstand. Also ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet oder in einer Lebensgemeinschaft.
ergänzend zu oh_w
pflegst du deine pflegebedürftige Mutter aber privat, ist das nicht erwerbsmäßig und du hast Anspruch auf Geld. Bei mehr als 14 Stunden wöchentlich bekommst du noch Beiträge zur Renten- und gesetzl. Unfallversicherung.
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