Rückzahlung von EON-muss ich auch strom zurückzahlen weil ich gut gewirtschaftet habe?
beziehe al 43 jähriger koch grunderwerbsunfähigskeitsrente,habe in der endabrechnung der EON ein guthaben von 547 euro,da ist aber der strom und das gas drin,da ich den strom ja von meiner rente bezahle muss ich dann auch das zurückzahelen,gas ok,das weiss ich jetzt das dieses als einkommen angerechnet wird und zurück gezahlt werden muss,aber was ist mit dem strom,
bin leider an diabetis erkrankt net schlimm wie ich finde wenn man sich an die regeln hält,hatte aber vor 3 jahren ein motorrad unfall und jetzt dafür ein irreperables rückenleiden,schlafe aufdem boden weil ich in meiner matratze ersaufe und morgens gar net mehr hochkomme,bräuchte ne harte matratze,aber wie von 345 -strom,genau dasselbe wieso bekommen soviele einen pauschalbetrag wegen kosten der ernährung bei diabetis,wenn ich mir ne jeans kaufen möchte muss ich ein jahr sparen,hab ne 13 jährige tochter,und kann ihr net mal schönen tag bereiten,so schlecht wie es mir heute geht gings mir noch nie,umschulung zum lebensmitteltechniker bettel ich schon drei jahre hinterher,muss ich mich jetzt töten,ich steige nicht mehr durch das systemwerde langsam misantrop,danke jess
wenn es sich um eine Rente handelt, muss nichts zurückgezahlt werden. Wurden im selben Zeitraum Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SHG bezogen, z.B. Arbeitslosengeld 2 oder Grundsicherung (Sozialhilfe), dann wird der Betrag bis auf eine kleine Pauschale zurückgefordert, weil er als zur Verfügung stehendes Einkommen gewertet wird.
Eine andere Geschichte ist es , wenn man das Geld im guten Glauben bereits ausgegeben hat. In jedem Falle sollte man z.B. gegenüber der ARGE auf kleinen Rückzahlungsbeträgen bestehen!
Ich gehe mal davon aus das du eine Rente aufgrund von Erwerbsunfähigkeit beziehst. Und da dies nicht reicht, bekommst du zusätzlich Grundsicherung. Strom gehört nicht zu den anzurechnenden Kosten der Grundsicherung. Beziehungsweise wird dies Pauschaliert berechnet. Guthaben brauchst du somit nicht zurück zu zahlen. Lege bei deinem Amt Widerspruch gegen diese Vorgehensweise an, und fordere die Trennung der Beträge. Dein Energieversorger müßte alle Kosten einzeln aufgeschlüsselt haben.
Wenn Du eine reguläre Erwerbsunfähigkeitsrente bekommst dann findet keine Rückzahlung statt und Du darfst die Erstattung für Dich behalten – Erhält Du aber in irgendeiner weise staatliche Transferleistungen Hartz IV/Sozialgeld oder Grundsicherung wegen Krankheit werden die Beträge angerechnet – Oft zahlt das Ernergieunternehmen direkt an den Leistungserbringer – Das ist dann bitter für die menschen, die tatsächlich extrem sparsam gewirtschaftet haben –
Wenn Du den Strom von deiner Rente zahlst und hier keine Zuzahlungen erhälts darfst Du die Rückzahlung behalten.
habe ja schon mal geantwortet(Doppelposting)
Also wenn du zu deiner Rente noch Grundsicherung(Sozialhilfe) beziehst dann mußt du dein Guthaben als Einkommen melden und es wird dir leider angerechnet.
Siehe hier:http://www.gegen-hartz.de/urteile/sozial…
Solltest du Alg2 noch bekommen dann darfst du diese Guthaben behalten.
Versuche deine Abschläge so gering wie möglich zu machen, damit es erst gar nicht zu einem Guthaben kommt, lege besser das Geld zuhause hin.
Stromkosten sind kein selbständiger Faktor bei Hartz IV! Heizgas gilt als zusätzlich erstattungsfähig. Entsprechendes gilt für Nach-/Rückzahlungen
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