Das kann pauschal nicht beantwortet werden, da es zum einen mehrere Durchführungswege (U-Kasse, Pensionskasse, Pensionszusage, usw.) für eine bAV gibt, die sich alle rechtlich unterscheiden und zum anderen mehrere Konstellationen unter den bAV’s.
Hier die Alternativen zur verbreitetsten Form der bAV, der Direktversicherung.
Ist die betriebliche Altersvorsorge AN-finanziert, ist sie Eigentum des AN und von der Insolvenz des AG nicht betroffen. Der AN kann seine bAV:
– zum nächsten AG mitnehmen und weiterlaufen lassen
– sie beitragsfrei stellen
– sie privat weiterbesparen, auch mit vermindertem Beitrag
– kündigen, wenn ihn die Verluste dabei nicht abschrecken.
Ist die Werksrente AG-finanziert, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. In der bAV ist als unwiderruflich Bezugsberechtigter der AN eingetragen. In diesem Fall ist die Rente insolvenzgeschützt und gehört dem AN allerdings werden keine weiteren Einzahlungen getätigt.
2. In der bAV ist der AN (noch) als widerruflich Bezugsberechtigter genannt, weil die Auflagen für die unwiderrufliche Bezugsberechtigung (noch) nicht erfüllt sind, gehört die bAV (noch) dem Betrieb und fällt in die Konkursmasse. Vorsicht: Dies gilt auch, wenn der AG nur Teile der Prämie einzahlt (z.B. 50 Euro AN + 50 Euro AG) und der AN nicht als unwiderruflich bezugsberechtigt eingetragen ist!
# 19 Oktober 2010 at 18:14
funship said:
Das kommt drauf an.
# 19 Oktober 2010 at 18:28
Tubador said:
Ist doch klar, Rente weg, Arbeit weg, Geld weg,
Harz 4 ist da, unterdrückung ist da, umsonst arbeiten ist da, defamierung ist da, beleidigung ist da,
# 19 Oktober 2010 at 20:03
morgain said:
Werksrente ohne Werk. Na super…
Ein Jahr Arbeitslosengeld und dann Harz IV, was meinst Du warum sich Versicherungen immer noch so tolle Villen bauen könne, wo sie doch sooooo arm dran sind und ständig die Beiträge erhöhen müssen?
# 19 Oktober 2010 at 22:30
Kapaun said:
Einer bankrotten Firma kann man nicht mehr in die Tasche greifen.
# 20 Oktober 2010 at 03:01
Peter K said:
Es gibt Unternehmen, die haben die Betriebsrente gesondert d.h. insolvenzsicher angelegt – da kann kein Insolvenzverwalter/Gläubiger Zugriff nehmen – andere waren nicht so vorausschauend und weg ist die Kohle – tragisch aber Pech gehabt – keine Betriebsrente –
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Das kann pauschal nicht beantwortet werden, da es zum einen mehrere Durchführungswege (U-Kasse, Pensionskasse, Pensionszusage, usw.) für eine bAV gibt, die sich alle rechtlich unterscheiden und zum anderen mehrere Konstellationen unter den bAV’s.
Hier die Alternativen zur verbreitetsten Form der bAV, der Direktversicherung.
Ist die betriebliche Altersvorsorge AN-finanziert, ist sie Eigentum des AN und von der Insolvenz des AG nicht betroffen. Der AN kann seine bAV:
– zum nächsten AG mitnehmen und weiterlaufen lassen
– sie beitragsfrei stellen
– sie privat weiterbesparen, auch mit vermindertem Beitrag
– kündigen, wenn ihn die Verluste dabei nicht abschrecken.
Ist die Werksrente AG-finanziert, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. In der bAV ist als unwiderruflich Bezugsberechtigter der AN eingetragen. In diesem Fall ist die Rente insolvenzgeschützt und gehört dem AN allerdings werden keine weiteren Einzahlungen getätigt.
2. In der bAV ist der AN (noch) als widerruflich Bezugsberechtigter genannt, weil die Auflagen für die unwiderrufliche Bezugsberechtigung (noch) nicht erfüllt sind, gehört die bAV (noch) dem Betrieb und fällt in die Konkursmasse. Vorsicht: Dies gilt auch, wenn der AG nur Teile der Prämie einzahlt (z.B. 50 Euro AN + 50 Euro AG) und der AN nicht als unwiderruflich bezugsberechtigt eingetragen ist!
Das kommt drauf an.
Ist doch klar, Rente weg, Arbeit weg, Geld weg,
Harz 4 ist da, unterdrückung ist da, umsonst arbeiten ist da, defamierung ist da, beleidigung ist da,
Werksrente ohne Werk. Na super…
Ein Jahr Arbeitslosengeld und dann Harz IV, was meinst Du warum sich Versicherungen immer noch so tolle Villen bauen könne, wo sie doch sooooo arm dran sind und ständig die Beiträge erhöhen müssen?
Einer bankrotten Firma kann man nicht mehr in die Tasche greifen.
Es gibt Unternehmen, die haben die Betriebsrente gesondert d.h. insolvenzsicher angelegt – da kann kein Insolvenzverwalter/Gläubiger Zugriff nehmen – andere waren nicht so vorausschauend und weg ist die Kohle – tragisch aber Pech gehabt – keine Betriebsrente –
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