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Welche Unterlagen müssen wie lange aufbewahrt werden (siehe Details)?

19 Oktober 2010 3 Comments

Ich bin beim Osterputz. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich eine Unmenge Papier habe. Die Rente ist durch. Ich habe z.B. seit meiner Lehre die Lohnzettel, Kontoauszüge von Banken die schon Geschichte sind. Brauche ich noch, bzw. wie lange muss ich folgendes aufbewahre:
Lohnzettel
alte Steuerbescheide
Kontoauszüge
Rechnungen
Quittungen
Garantieunterlagen, obwohl die Garantie abgelaufen ist
sonstiges was mir gerade nicht einfällt
Ich möchte jetzt alles, was ich nicht mehr brauche, entsorgen.

3 Comments »

  • Le Fou said:

    Lohnzettel – weg damit
    Alte Steuerbescheide – weg damit (wenn kein Nachprüfungsvorbehalt des Finanzamtes und älter als 10 Jahre)
    Rechnungen – aufheben (Versicherungsfall ist immer möglich)
    Quittungen – nicht länger als 3 Jahre aufheben.
    Garantieunterlagen – nach der Garantie wertlos, also weg damit

  • mausekat… said:

    Laut Gesetzgeber kannst Du alles entsorgen, wenn der Steuerbescheid rechtsgültig ist. Da Handwerker 3 Jahre die Überweisung reklamieren können, ist es vorteilhaft, Kontoauszüge 3 Jahre aufzuheben. Persönlich habe ich die Erfahrung gemacht, dass Bankunterlagen 10 Jahre liegen sollten, da die Steuerfahndung solange die Unterlagen einsehen kann. Die kann man auch kostenpflichtig wieder von der Bank bekommen. Auch wenn dabei nichts heraus kommt, hast Du die Kosten am Bein.

  • Sprendli said:

    Ich hebe immer nur die Kontoauszüge der letzten zwei Jahre auf.
    Vertrags-unterlagen, so lange die Verträge laufen. Ansonsten, hau weg das Zeug. Mache “ klar Schiff“ : )

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