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Bekommt man auf fondsgebundene RV staatliche Zulagen? Welche unterschiede gibt es zw. Fondsgeb. und Riester?

19 Oktober 2010 5 Comments

Brauch eine gegenüberstellung der Unterschiede und Informationen über fondsgebundene RV bezüglich Riester-Rente. Möglich kurz u. bündig erklärt! Wer kann mir da helfen hab da echt kein überblick!

5 Comments »

  • Tesa said:

    Zuerst einmal wenn staatliche Zulagen fließen sollen, dann muß der Vertrag zertifiziert sein.
    Die Anlage der Zulagen kann sowohl in einer fondsgebundenen Rentenversicherung als auch in einer normalen Rentenversicherung erfolgen.
    Eine klassische Rentenversicherung zeichnet sich durch eine garantierte Verzinsung von 2,25 % über die gesamte Laufzeit aus und die dazu kommenden Überschüsse. Die Anlage der Gelder der Kunden erfolgt meist in festverzinsliche Papiere und nur ein geringer Anteil wird von den Unternehmen in Aktien oder ähnliches gesteckt.
    Eine fondsgebundene Rentenversicherung dagegen, investiert, wie der Name schon sagt in Fonds. Die Auswahl der Fonds erfolgt meist durch den Kunden. Wer keine Ahnung hat nutzt sogenannte Strategiefonds. Meist unterteilen die sich in risikoarme bis risikoreiche Anlagen. Ein guter Mix aus allem bringt meist den gewünschten Erfolg.
    Wer Ahnung hat, kann sich den Fonds aber auch meist selbst aussauchen.
    Wie gesagt, Riester kann man sowohl in eine fondsgebundene Rentenversicherung stecken als auch in eine klassische Rentenversicherung.
    Falls du noch jung bist und beabsichtigst selbst eine Riesterrente abzuschließen, kann ich dir aber nur empfehlen, dass Geld in einen Fondssparplan zu stecken. Da kommt später wesentlich mehr bei raus für dich. Dein Geld ist immer zu 100% abgesichert, das heißt du kannst keine Verluste machen. Nachlesen kannst du das auch noch in der Finanztestausgabe vom November 2007.
    Falls du weitere Fragen hast, kannst du mich gern anmailen.
    Gruß

  • Piranha said:

    Ich glaube da gibt es keinen Unterschied was die staatlichen Zulagen anbelangt, sondern nur den, dass die Fonds, bis zur Rentenauszahlung nichts mehr wert sind oder sogar eingestellt und die Rentenhöhe entsprechend sein wird!

  • Mausi said:

    Die sogenannte Riesterrente gibt es in der klassischen Form und auch als fondsgebundenes Produkt. Letztlich ist es deine Entscheidung, welche der beiden Formen für dich in Frage kommt. Wenn du noch so jung bist, das du 30 oder mehr Jahre einzahlen kannst, dann empfehle ich dir die fondsgebundene Variante. Überlege dir nur, in welche Fonds du investieren willst. Aktienfonds können auf lange Sicht enorm große Umsätze bringen, können aber auch mächtig einbrechen. Garantiert ist nur, das du am Ende deine eingezahlten Beiträge + die staatlichen Zulagen raus bekommst. Also wenn du nicht so risikofreudig bist, aber trotzdem in Fonds infestieren willst, dann laß dir einen Rentenfonds oder einen Höchstwertfonds eintragen oder splitte das Geld in mehrere Fondsvarianten. Du kannst natürlich die Fonds im Laufe der Einzahlungszeit auch jederzeit wechseln. Die meisten Versicherer empfehlen dir auch ca. 5 Jahre vor Ablauf der Versicherung in die klassische Variante zu wechseln, um Risiken auszuschließen.
    Fazit: Mit der fondsgebundenen Riester kannst du viel höhere Gewinne machen – also deine Rente mächtig erhöhen. Gehst aber auch das Risiko ein, am Ende nur die Mindestrente zu bekommen. Das klassische Produkt ist dagegen sicherer, aber auch weniger Gewinnbringend.
    Meine Empfehlung wäre, den Mindestbeitrag in die Riester zu zahlen, um die Förderung abzugreifen. Wenn du dann noch Geld übrig hast, um damit für deine Rente vorzusorgen, dann such dir eine andere Anlagemöglichkeit, die mehr Zinsen bringt. Aber Achtung: alle Produkte außer Riester- und Rürup-Rente sind nicht Hartz IV- und Insolvenzsicher. Das heißt, machst du einen klassische Fondssparplan, der dir jede Menge Gewinn bringen kann und du wirst irgendwann mal Hartz IV, dann mußt du das angesparte Geld verleben. Mußt du irgendwann mal Privatinsolvenz anmelden (siehe Schuldnerberater), dann fließt das Geld in die Insolvenzmasse ein – also es werden davon deine Schulden beglichen. Riester und Rürup dagegen sind unantastbar.

  • sternsch said:

    hey,
    also selbst als versicherungsfachfrau kann ich dir nur sagen, es geht um deine bedürfnisse und gründ wieso du es machst, der vertrag muß zertifiziert sein, ja doch die frage ist, was willst du? steuerliche vorteile, hoge zulagen weil du kinder hast usw… doch egal was du machst achte auf die gesetzte die es jetzt zum schutz des kunden gibt, den auch hier sind es formulierungsfragen und wenn du die falschen unterschreibst und nicht die hintergründe kennst bringen auch die gesetzte nicht viel- kannst ja gern fragen,
    grüße juli

  • loki.198 said:

    Hallo,
    eine Riesterrente ist ein staatlich zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt. Um eine staatliche Förderung – eben die sog. Zulagen, oder auch die steuerliche Förderung(Sonderausgabenabzug) – zu erhalten muss man förderberechtigt sein. Dies ist man z.B. als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, aber auch Ehegatte förderberechtigter Personen sind förderberechtigt. Wichtig dabei ist, dass später aus dem Riestervertrag eine Rente ausbezahlt werden muss, darum bieten auch vornehmend Versicherungen Riesterverträge an. Dabei kann man heut zu Tage wählen, ob man die Riesterrente als konventionelle, also klassische Versicherung, oder als fondsgebundene Versicherung abschliessen möchte. Gesetzliche Auflage für einen Riestervertrag ist weiter, dass zu Rentenbeginn die Summe aller in den Riestervertrag eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Beide Varianten (klasisch und fondsgebunden) sind übrigens im Wesentlichen an den Garantiezins der Versicherungsbranche (2,25%) gebunden. Sie unterscheiden sich allerdings in der Anlage der Beiträge, welche nicht zur Bildung der Beitragsgarantie verwendet werden.
    Neben Riesterverträgen kann man natürlich auch ’normale‘ fondsgebundene Versicherungen abschliessen. Auf diese erhält man dann keine staatliche Förderung und sie müssen auch nicht notwendigerweise eine Garantie beinhalten. Allerdings kann man sich das angesparte Guthaben später auszahlen lassen.
    Und noch ein Wort zu Fondssparplänen: Spätestens mit der Abgeltungssteuer in 2009 sind diese keineswegs mehr lukrativ. Und abgesichert ist Geld in Fondssparplänen keineswegs.

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