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Soll ich mich arbeitslos melden?

19 Oktober 2010 10 Comments

Hallo,
ich habe grad meine Ausbildung beendet und fange ab dem 1. 10. eine neue Ausbildung an. Nun meinte eine Freundin, dass ich mich für den Zeitraum, in dem ich ja nun praktisch nichts tue mich arbeitslos melden soll, damit die Rente später nicht gekürzt wird.
Ist das richtig so und sollte ich dies machen? Wo kann ich mich da noch schlau drüber machen?
Bekomme ich dann Geld, wenn ich mich arbeitslos melde? Ich würde dies auch nur tun, wenn die Rente tatsächlich gekürzt werden sollte, denn ich möchte Vater Staat nicht auf der Tasche liegen.
Danke für die Antworten.
Liebe Grüße

10 Comments »

  • Goofys_G said:

    Hallo, also „verkürzt“ wird eine Rente nicht. Es ist so, das die Rente, wenn du das entsprechende Alter erreicht hast, nach dem errechnet wird, was eingezahlt wurde. Heißt im Klartext: Guter Lohn, viel eingezahlt -> hohe Rente, wenig verdient, arbeitslos, wenig – gar nix einbezahlt: niedrige Rente.
    Das du nach einer schulischen Ausbildung etwas bekommst, eher unwarscheinlich, aber fragen kostet schließlich nix.
    Allerdings (auch für später einmal): immer SOFORT beim Amt melden wenn Arbeitslosigkeit droht, bzw. ein Verrtrag nur befristet ist. Gilt derzeit die Regelung: drei Monate vor Jobverlust, sonst droht eine Sperre.
    Ansonsten: such dir solange bis zur nächsten Ausbildung doch einen Job. Und lass dich mal seriös zur privaten Altersvorsorge und Krankenversicherung beraten, oft sind die (so lange man jung anfängt) relativ günstig und meist haben sie deutlich bessere Leistungen als die Gesetzlichen 😉

  • mister x said:

    Ja um bedingt beim Arbeitsamt melden… du hast doch bei deiner Ausbildung doch was Verdient..(Gehalt)
    Darauf hast du auch anspruch auf Arbeitslosengeld
    Das Arbeitsamt berät dich auch nur keine Scheu

  • Dominator Braunbär said:

    Wenn Du zum Beispiel 3 Monate nicht arbeiten gehts, dann bist Du in dieser Zeit auch nicht kranken versichert, stell Dir mal vor Du bekommst gleich einen Herzinfakt und mußt ins Krankenhaus, da kann sein das Du am Ende mal so ruck zuck einen Rechnung bekommst das es ein Einfamiliehaus wert sein kann

  • Jürgen said:

    Ja, Du solltest das wirklich machen. Egal, wieviel, oder ob Du Geld bekommst, aber wenn Du Dich nicht arbeitslos meldest, bist Du ja nicht versichert. Da gehts nicht nur um die Rente, sondern auch und vorallem um die Krankenversicherung.
    Hör auf Deine Freundin, hüpf mal zur Arbeitsagentur und melde dich dort arbeitslos, bis zum 01.10.

  • Chattarinna F said:

    Am besten wäre es gewesen wenn Du Dich gleich beim Arbeitsamt gemeldet hättest wo Du gewußt hast dass Du nicht übernommen wirst nach Deiner Ausbildung,mache Dich sofort auf den Weg und melde Dich Arbeitslos dann bekommst du Arbeitslosengeld bis Du wieder arbeitest.

  • Der Total Freche HALLOWEEN said:

    anstatt dich mit den behörden, beamten, paragraphen und formalitäten rumzuärgern such dir vorrübergehend einen job an der tanke oder in gastronomie ( kellnerin )
    ein teil vom geld kannst du als private altervorsorge nutzen – da hast du auf alle fälle mehr von
    desweiteren macht sich in jedem lebenslauf eine arbeitslosigkeit d.h. nix tun immer schlecht und zeigt jedem zukünftigen arbeitgeber eine lustlosigkeit

  • jizzer said:

    Ja, Du muss Dich arbeitslos melden, sonst wird Dich bald Deine Krankenkasse anschreiben und fragen was Sache ist. Es gilt den Zeitraum bis zu Deiner zweiten Ausbildung zu überbrücken, auch versicherungstechnisch (Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung!)
    Auf dem Rentenkonto machen diese paar Monate nicht viel aus; anders würde es aussehen, wenn es sich um drei, vier Jahre handeln würde.
    Also es geht hier um Deinen Krankenversicherungsschutz!

  • Sonnensc said:

    du solltest dir das überlegen, denn in der zeit ohne job, bist du wahrscheinlich auch nicht krankenversichert. da würde ich mal so oder so mit der krankenkasse sprechen.
    sprich am besten mit einem berater bei der arbeitsagentur.

  • Tante Gerti said:

    Wer nicht arbeitssuchende ist, sollte auf das Kaspertheater verzichten. 3 Monate haben keinen wirklichen Einfluß auf die Rente. Umso mehr, als die Schwarzbraunen die Rentenbeitäge für AL Empfänger gestrichen haben.

  • wow said:

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (ALG 2) hat j e d e r, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und jeder der nicht anderweitig oder durch andere Quellen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Ob man zuvor beireits gearbeitet hat oder nicht – spielt dabei keine Rolle.
    Die Rentenversicherung ist dabei das kleinere Problem, weil die Beiträge über ALG2 so geringfügig ausfallen und aktuell sogar gestrichen werden sollen. In die Überlegungen einzubeziehen ist in jedem Fall das Thema Krankenversicherung, die man womöglich bei Nichtantragstellung bei der ARGE selber bezahlen muß. (oder man ist in der Zwischenzeit eventuell gar nicht krankenversichert)

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