Ja, diese Möglichkeit gibt es.
Ist im § 4 VAHRG (Versorgungsausgleichshärteregelungsgese…
geregelt.
Voraussetzung ist, dass aus der Versicherung des früheren Partners noch keine Leistungen bezogen wurden (z.B. Hinterbliebenenrente).
Die Entscheidung hierüber wird aber erst getroffen, wenn man selbst einen Rentenantrag stellt und Rente bewilligt bekommt. Aber das ist halb so wild, weil eher hat man ja sowieso nichts davon.
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Soweit ich weiß , leider nein
denke nein.
Ja, diese Möglichkeit gibt es.
Ist im § 4 VAHRG (Versorgungsausgleichshärteregelungsgese…
geregelt.
Voraussetzung ist, dass aus der Versicherung des früheren Partners noch keine Leistungen bezogen wurden (z.B. Hinterbliebenenrente).
Die Entscheidung hierüber wird aber erst getroffen, wenn man selbst einen Rentenantrag stellt und Rente bewilligt bekommt. Aber das ist halb so wild, weil eher hat man ja sowieso nichts davon.
nein
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Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
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