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Wo darf/kann der Betriebsrat nicht eingeifen?

19 Oktober 2010 2 Comments

Ich hab da mal eine Frage. Wir haben im Al-unterricht den Betriebsrat vor kurzem durchgenommen. Dre Betriesbrat kann in folgenden Angelegenhiten mitbestimmung- bzw. mitwirkungsrecht:
soziale angelegenheiten
personelle angelegenheiten
und wirtschaftliche angelegeheiten
abr wo hat er kein mitbestimmung- bzw. mitwirkungsrecht?
könnt ihr mir da ein beispiel nennen?
und noch eine kurze Frage: ab wie viel Jahren bekommen man die Rente? Ich hab mal irgendwo gelesen, dass Arbeitnehmer sie etwas später bekommen.
vielen Dank schon mal im vorraus^^

2 Comments »

  • LaProxy said:

    Der Betriebsrat hat zum Beispiel kein Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen. Zwar muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden, woraufhin er entweder zustimmen, schweigen (=zustimmen) oder widersprechen kann, aber auf die Kündigung selbst hat das keinen Einfluss.

  • schmorff said:

    Der Betriebsrat kann beispielsweise keinen Einfluss auf die Gestaltung der Räume oder das Mittagessen der Kantine Einfluss nehmen. Die Rente liegt noch weit vor dir, mach dir da lieber noch keine gedanken drüber. Wenn es in der deutschen Sozialpolitik so weiter geht, zahlst du, bis du 70 bist!

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