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Kranken- und Pflegeversicherung für Tote ?!?

19 Oktober 2010 8 Comments

Meiner Mutter wird von der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für meinen Verstorbenen Vater abgezogen. Das ist rechtens ! Man kann nichts dagegen unternehmen.
Was ist euere Meinung dazu ?

8 Comments »

  • Thalen82 said:

    Ja das stimmt das muss meine Mutter auch von ihrer WITWENRENTE zahlen! Da kann man leider nichts machen!
    Diese Witwenrente wäre ja die Rente meines Vaters! Und ob Tot oder lebendig er muss von seiner Rente die Abgaben
    tätigen!
    Nicht nur der Tod ist teuer auch hinterher kann man noch zahlen,für nichts!

  • Helgale said:

    Du hast schon recht. Ich bekomme auch Witwenrente (Hinterbliebenenrente) und habe Abzüge für die Kranken/Pflegeversicherung
    korrekt heißt es da Beitragsanteil des Rentners zur Krankenversicherung und zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag
    sowie Beitrag des Rentners zur Pflegeversicherung
    Aber die Abzüge sind ja nicht für den verstorbenen Vater (bei mir vom Mann) sondern die rechnen sich von der Rentenhöhe herunter. Und es ist ja die Rente für den Hinterbliebenen, der lebt ja noch. Die Hinterbliebenenrente ist ja auch
    abhängig vom eigenen Einkommen (Freibetrag ca. 620 Euro) Ansonsten wird abgezogen.

  • Franky said:

    Das kann nicht sein. Wer tot ist, für den braucht kein Beitrag mehr bezahlt werden. Ich zahle ja auch nicht Vereinsbeiträge wenn ich nicht in diesem Verein bin.
    Das kann höchstens sein dass das von der Witwenrente abgezogen wird, aber so richtig kann ich das nicht glauben.
    Geht zum Anwalt, der wird euch aufklären. Das wäre in meinen Augen ja offener Betrug.
    Gruß
    Franky

  • Charlie_ said:

    Das höre ich heute zum ersten mal. Wenn das so ist, kann man nur feststellen, dass einigen Erbsenzählern in diesem Land wirklich nichts mehr weh tut. Wende Dich doch mal an „Frontal 21“ im ZDF. Das sind „Profiwecker“. Nur nicht alles gefallen lassen.

  • blondie said:

    Hi!
    Bin sozusagen vom Fach.
    Bevor hier welche zum Anwalt rennen:
    Auch von der Hinterbliebenenrente wird der Beitragsanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
    Ist also absolut rechtens.
    Wenn man privat oder freiwillig krankenversichert ist, kann man sogar einen Zuschuss beantragen zur KV.
    Ich bin da geteilter Meinung.
    Einerseits finde ich es richtig, da ja die Sozialversicherung irgendwie finanziert werden muss, andererseits verstehe ich auch die Versicherten…
    Aber der Beitrag wird ja für deine Mutter gezahlt, also in ihre Versicherung! Er geht also nicht unnütz verloren!

  • Michael said:

    kopie von der todesurkunde hin schicken und der fall wird zu den akten gelegt . viel glück

  • blauclev said:

    Vermutlich wird das nur im ersten Monat nach dem Hinscheiden des Vaters gemacht. Behörden müssen Meldungen erst bearbeiten, bevor sie nach Kenntnis der Aktenlage Entscheidungen treffen.

  • nici15nr said:

    das ist doch die totale verarsche

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