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Habe ich Anspruch auf Witwenrente?

19 Oktober 2010 7 Comments

ich bin das 3. mal geschieden. Nun verstarb mein Mann der 1. Ehe, er hat seit unserer scheidung nicht wieder geheiratet. Unsere Ehe wurde 1984 geschieden….habe ich da anspruch auf witwenrente? Viele sagen das ich einen Anspruch hätte da er nicht verheiratet war und ich wieder geschieden bin. Wäre nett wenn jemand bescheid wüsste oder mir sagen kann an wen ich mich wenden kann, einen Anwalt kann ich mir nicht leisten da ich nur ein geringes Einkommen habe

7 Comments »

  • verrücktes Huhn said:

    :o)
    dafür hast du doch bei der scheidung den rentenanteil auf deines bekommen und zweimal abkassieren geht nicht.

  • Lucky Luke said:

    Meines Wissens nach besteht da kein Anspruch auf Witwenrente, frage da aber noch einen Fachanwalt. Denn damals gab es den sog. Versorgungsausgleich noch nicht und es könnten allein deshalb irgendwelche Ansprüche bestehen.
    Da Du wenig Geld hast wie Du sagst, stelle einfach die Frage einmal unter folgenden Link:http://www.frag-einen-anwalt.de
    Dort werden Fragen nur von Fachanwälten beantwortet, aber es könnte auch sein, dass Du bereits in dem Archiv dort (kostenlos) fündig wirst. Die gezielte Beantwortung einer Frage durch einen Anwalt hat mich nie mehr als 10-20 Euro gekostet und ich wusste genau Bescheid. Prima Sache und alles ohne Haken und Ösen!

  •  Verdinand . said:

    Nein.
    Dafür hast du 1 mal zuviel geheiratet.
    „…Eine Witwenrente, die wegen Heirat weggefallen ist, kann wieder aufleben, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt wird (Rente nach dem vorletzten Ehegatten). Bei einer nochmaligen Heirat entfällt diese Rente endgültig. Sie kann dann auch nicht mehr wieder aufleben…“
    Lies bitte den ganzen Text.

  • mytilena said:

    „Ein Anspruch auf Witwenrente setzt eine zum Todeszeitpunkt bestehende und wirksame Ehe voraus. Es muss die Witwer- bzw. Witweneigenschaft bestehen.
    Lediglich wenn die Ehe vor dem 30.6.1977 geschieden worden ist, gibt es einen solchen Anspruch. Im Zuge der Reformierung des Familien- und Rentenrechts wurde dieser Anspruch jedoch 1977 abgeschafft. Nunmehr erfolgt für die Ansprüche bzgl. einer Rente aus der Ehe ab Januar 1977 die Regulierung im Versorgungsausgleich.“http://www.frag-einen-anwalt.de/Witwenre…

  • Ines said:

    Sorry ihr habt da was falsch verstanden…ich will nicht abkassieren….man hat es mir gesagt das ich einen Anspruch hätte und ich wollte lediglich wissen ob das stimmt…..so hätte ich vielleicht die Möglichkeit gehabt, das Geld zurück zu bekommen das ich Jahrelang für SEINE Schulden bezahlt habe….immerhin hat er mich schwanger sitzen gelassen er hat seine Tochter (23 J.) noch nie gesehen, hat sich ein scheiss drum gekümmert

  • Peter K said:

    na Du bist ja vielleicht ein Herzchen – stell Dir vor jeder würde 3-4 Mal heiraten um dann die biologische Lösung abzuwarten und dann kassieren wollen – das wäre ja eine zusätzliche Einnahmequelle – da kann man nur davon träumen – also träume weiter – leider gehst Du leer aus –

  • singing2 said:

    nein. man ist nur witwe wenn der aktuelle Mann gestorben ist.
    (tut mir leid)

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