Frührente auch an Exfrau?
20 Oktober 2010
4 Comments
Ein bekannter von mir,denkt daran in Frührente zu gehen, er war sechs Jahre verheiratet. Bekommt seine Ex Frau die 60% dann auch,oder erst wenn er Tod ist? Die Frage ist nun, ab wann und wieviel Rente muss er abgeben?
bei der Scheidung ist ein Versorgungsausgleich gemacht worden, da steht genau drin wieviel er von seiner Rentenanwartschaft zum Zeitpunkt der Scheidung an seine Ehefrau abgeben muß. Sie Info.http://www.familienrecht-ratgeber.de/fam…
Es sind doch gewisse Sätze die ihr nur zustehen und bei 6 Jahren kann das nicht die Masse sein, den größten Teil seiner Rente wird er behalten dürfen. Also auf gar keinen Fall bekommt sie 60%, aber das sollte er, bevor er in Rente geht ganz genau mit der Rentenkasse abklären.
Gruß
Franky
Die Ex-Frau bekommt keine 60 %. Weder jetzt noch später.
Beim Versorgungsausgleich wurden die Rentenpunkte verteilt, weswegen der eine auch nichts mehr mit dem anderen zu tun hat.
Und so oder so kommt die Ex erst in den Genuss ihrer erweiterten Punkte, wenn sie selbst in Rente geht.
Die Exfrau hat ihren Anspruch auf den ihr gemäßen Anteil an der Rente. Egal wann und wovon.
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