Wenn man Ein-Euro-Kräfte bis zu drei Jahre (bis zur Rente) in einer Einrichtuing beschäftigt, ?
20 Oktober 2010
4 Comments
aber als 400 Euro Kräfte lehnt man sie ab. Also solange die Agentur zahlt, dürfen sie kommen nur fest einstellen, auch wenn sie sich bewährt haben, würde man sie nicht. Ist da nicht rechtlich eine Grauzone?
Aushilfsverträge dürfen nur zweimal verlängert werden, dann muss der Arbeitgeber sich für oder gegen den arbeitnehmer entscheiden.









ABM und sogenannte 1 Euro-Jobs sind Instrumente der Statistik-Bereinigung und nicht Mittel, den Arbeitsmarkt positiv zu beinflussen. Man lügt sich gern was in die Taschen – man gönnt sich ja sonst nichts.
Ein 1-Euro-Job muß in einer sozialnützigen Einrichtung sein und kann maximal auf 12 Monate verlängert werden. Dann endet die Maßnahme. Eine Übernahme in diese Betriebe ist von Anfang an nicht geplant. Auch nicht, wenn der AN sich bewehrt hat. Kann zwar mal passieren, aber das ist unter 1 %.
Diese 1€-Jobs halte ich persönlich für „legalisierte Sklavenarbeit“.
Allerdings kann(meines Wissens) kein 1€-Jobber drei Jahre an der gleichen Stelle beschäftigt werden.
Ein-Euro-Jobs sind allesamt rechtswidrig.
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