Weis einer wie das mit der Halbweisenrente läuft wenn man Heiratet?Bekommt man die noch oder fählt die weg? LF
20 Oktober 2010
3 Comments
Die Halbwaisenrente wird nach dem 18. Geburtstag nur mehr gezahlt, wenn man einen Ausbildung nachweisen kann (gilt nur bis zum Abschluss der Erstausbildung). Außerdem wird jegliches Einkommen auf die Rente angerechnet. Da Dir Dein Ehepartner (falls Du nicht arbeitest, sondern den Haushalt führst) unterhaltspflichtig ist (in diesem Falle fiktiv, weil Ihr in einem Haushalt lebt), wird das, wie jedes andere Einkommen, auf die Rente angerechnet. Dann kann es sein, dass Du kein Recht mehr auf die Rente hast.
Am besten beim Rentenversicherungsträger nachfragen, denn zu Unrecht erhaltene Rente muss man zurück erstatten.
Ich habe auch nach der Hochzeit noch Halbwaisenrente bekommen. Die gab’s damals bis 27, WENN man sich in einer Ausbildung befand. Das war allerdings Anfang der 90er.
Wer heiratet? Die Kindsmutter oder das Waise?
Du sprichst Difus.
Schnappe Dir Deine Unterlagen und gehe zum Rentenversicherungsträger. Dort werden Sie geholfen.
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit