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Was steht mir bei Ausbildungszeit zu?

20 Oktober 2010 6 Comments

Beginne mit 22 Jahren ein Ausbildung (BaE) als Verkäufer ab den 17.9 übers BFZ an. Vor der Ausbildung bekam ich bis jetzt AGL II. Das Amt teilte mir heute mit das AGL II mir nicht mehr zusteht ich sollte mich an die Rentenversicherung und Kindergeldkasse wenden da mir Halbweisenrente und Kindergeld zusteht (wären dann 290€+155€). Was kann ich alles beantragen um meine miete und strom zu bezahlen da ich 775€ (Monatslohn 310€ + 290€ Rente + 155€ Kindergeld) zum Leben habe. Denn wenn ich Miete Strom und fahrtkosten zusammen rechne bleiben mir ca 250€ im monat zum leben übrig. was kann ich denn alles beantragen und was steht mir noch zu ? denn ich habe fast nix in der wohnung (möbel).Klamotten für die Ausbildung ist bei mir auch Mangelware.

6 Comments »

  • Wizzard said:

    Das dir kein ALG 2 mehr zusteht ist korrekt.
    Kindergeld steht dir zu. Halbwaisenrente, sofern du Halbwaise bist natürlich auch.
    Du kannst dich noch erkunden ob die Ausbildung förderungsfähig durch BAB (Berufsausbildungbeihilfe) ist. Eine betriebliche/überbetriebliche Ausbildung ist das in der Regel. Erkundige dich mal beim Arbeitsamt.http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/ze…
    Bei einer schulischen Ausbildung wäre es Bafög.
    Sollte BAB allerdings abgelehnt werden (z.B. wegen zu hohem Einkommen der Eltern etc.), bekämst du trotzdem kein ALG 2, da es unerheblich ist ob du es bekommst oder nicht.
    Gegebenenfalls käme dann Wohngeld in Frage.

  • Leon said:

    Du kannst so viel bekommen, dass du nicht besser gestellt wirst als ein Mensch, der mit Hartz4 auskommen muss. Immerhin ist das ja eine Ausbildung und kein voll bezahlter Job.
    Aber ich rate dir dringend, das nicht allein beim JobCenter zu machen, weil die einfach nicht die Qulifikation haben, kompliziertere Zusammenhänge in erträglicher Zeit zu verstehen und dann verwaltungstechnisch umzusetzen …. das sind ja auch nur eigentlich (unkündbare) Arbeitslose gewesen, die man mit einem Crashkurs versehen und dann mit Jahresverträgen in die JobCenter entsorgt hat.
    Geh mal zu einem Anwalt und lasse prüfen, ob die Entscheidung des JobCenters überhaupt richtig war … und dann musst du eben neu beantragen oder eine billigere Wohnung nehmen. Für diese Rentensachen gibt es immer wieder neue Bestimmungen, wie und ob die überhaupt angerechnet werden dürfen … das wissen die im JobCenter natürlich auch, aber oft DÜRFEN sie es nicht wissen, um die Leute erst einmal zu vertreiben.
    Jeder, der Anspruch hätte, aber sich nicht traut, den per Gericht durchzusetzen spart Geld und deshalb lehnen sie gern auch ganz offensichtlich begründete Ansprüche erst einmal ab.
    Übrigens, damit das hier nicht falsch rüber kommt: Das ist keine Schikane der Sachbearbeiter dort, sondern das sind interne Dienstanweisungen …. sie SOLLEN gegen geltendes Recht verstoßen (dagegen, dass die Leiter der JobCenter so etwas anordnen, hat vor 2 Jahren die Berliner Richterschaft gegenüber dem Berliner Senat Beschwerde geführt)

  • Melishe said:

    € 250,– zum Leben im Monat während der Ausbildung finde ich jetzt nicht so wenig. Da hatte ich auch nicht mehr. Man braucht auch fast nichts in der Wohnung (ich hatte ein Bett, einen Schrank, eine Kochplatte und fließend Kaltwasser, später dann auch einen Stuhl und einen Tisch – es ist ja nicht für ewig, nach der Ausbildung kannst du dir dann mehr leisten.
    Für Klamotten musst du eben sparen, deshalb heißt das Sprichwort ja auch: Lehrjahre sind keine Herrenjahre^^. Ich konnte mir während der Ausbildung keine Wohnung leisten, sondern nur ein Zimmer. Sind ja nur ein paar Jahre.

  • Jona said:

    Hartz 4 besagt, dass man bis zum 25. Lebensjahr zu Hause wohnen muss, wenn man nicht das Geld für eine eigene Wohnung besitzt.
    MfG

  • Peter F said:

    Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt.

  • ascalon2 said:

    Willkommen im realen Leben.
    Ich kenne Leute die mit einem Vollzeitjob nur 250€ zum Leben bleibt.

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