Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, können schon mit 60 eine Altersrente beziehen, obwohl ihre Altersgrenze für den Renteneintritt bei 65 liegt. Es müssen aber mindestens 15 Jahre lang Beiträge auf ihr Rentenkonto geflossen sein – sei es durch eigene Einzahlungen vom Gehalt oder durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Und mehr als zehn Jahre dieser Beitragszeit müssen nach dem 40. Geburtstag liegen.
Die Rente ab 60 oder 63 ist auch heute noch ohne Abschläge möglich (Foto: ddp)
Früher in Rente ohne Abschläge
Rente stets mit Abschlägen
Darüber hinaus gilt für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand auch in diesen Fällen, dass die Rente nur mit Abschlägen gezahlt wird. So müssen zum Beispiel Frauen des Jahrgangs 1950, die in diesem Jahr 60 Jahre alt werden, grundsätzlich den maximalen Abzug von 18 Prozent der Monatsrente in Kauf nehmen.
Wenn Du Deine vorausschtliche Rentenberechnung betrachtest , so solltest Du wissen ,
das 1. es sich um die Bruttorente handelt .
2 Werden von diesem Betrag die Krankenkassenbeiträge und die Pflegeversicherungsanteile abgezogen .
Von Übel ist ebenfalls , kommst Du in das reguläre Rentenalter – so bleibt die Rentenzahlung , wie gehabt mit allen ihren Abzügen bestehen .
Du solltest Dich zur Vrmeidung von größeren Nachteilen , noch einmal bei dem Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung genauesten beraten lassen
# 20 Oktober 2010 at 12:18
Tante Gerti said:
Wer mit 60 in Rente geht, verzichtet auf deutliche Zuwachsraten bei der Rentenversorgung. Ob er dann aber auch einen Ausgleich durch einen Arbeitsplatz überhaupt findet, ist fraglich. Bleibt also nur die Sozialhilfe.
# 20 Oktober 2010 at 18:22
Mylady said:
Eigentlich müsstest du jedes Jahr eine Benachrichtigung über deine Rente bekommen. Da steht, was du bekommst, wenn du jetzt aufhörst und was, wenn du bis 65 Jahren arbeitest. Die Angaben beziehen sich auf die Bruttorente.
# 21 Oktober 2010 at 01:03
Maeve Dragon said:
Wenn du eine reguläre Altersteilzeit antrittst, dann gehen die Abzüge vom Brutto-Gehalt herunter.
Aber mir 60 Jahren schon? Ich dachte, das geht erst mit 63 Jahren.
Aber da musst du dich bei der Rentenkasse schlau machen.
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, können schon mit 60 eine Altersrente beziehen, obwohl ihre Altersgrenze für den Renteneintritt bei 65 liegt. Es müssen aber mindestens 15 Jahre lang Beiträge auf ihr Rentenkonto geflossen sein – sei es durch eigene Einzahlungen vom Gehalt oder durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Und mehr als zehn Jahre dieser Beitragszeit müssen nach dem 40. Geburtstag liegen.
Die Rente ab 60 oder 63 ist auch heute noch ohne Abschläge möglich (Foto: ddp)
Früher in Rente ohne Abschläge
Rente stets mit Abschlägen
Darüber hinaus gilt für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand auch in diesen Fällen, dass die Rente nur mit Abschlägen gezahlt wird. So müssen zum Beispiel Frauen des Jahrgangs 1950, die in diesem Jahr 60 Jahre alt werden, grundsätzlich den maximalen Abzug von 18 Prozent der Monatsrente in Kauf nehmen.
Wenn Du Deine vorausschtliche Rentenberechnung betrachtest , so solltest Du wissen ,
das 1. es sich um die Bruttorente handelt .
2 Werden von diesem Betrag die Krankenkassenbeiträge und die Pflegeversicherungsanteile abgezogen .
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Wer mit 60 in Rente geht, verzichtet auf deutliche Zuwachsraten bei der Rentenversorgung. Ob er dann aber auch einen Ausgleich durch einen Arbeitsplatz überhaupt findet, ist fraglich. Bleibt also nur die Sozialhilfe.
Eigentlich müsstest du jedes Jahr eine Benachrichtigung über deine Rente bekommen. Da steht, was du bekommst, wenn du jetzt aufhörst und was, wenn du bis 65 Jahren arbeitest. Die Angaben beziehen sich auf die Bruttorente.
Wenn du eine reguläre Altersteilzeit antrittst, dann gehen die Abzüge vom Brutto-Gehalt herunter.
Aber mir 60 Jahren schon? Ich dachte, das geht erst mit 63 Jahren.
Aber da musst du dich bei der Rentenkasse schlau machen.
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