Rente bei Sterbefall des Ehegaten?
20 Oktober 2010
5 Comments
Hallo Witwe 53 verstorbener beamter 59 kurz vor der rente wie wird es gerechnet wie viel prozent bekommt sie von seiner rente brutto und was wird abgezogen was bleibt netto übrig
Hallo Witwe 53 verstorbener beamter 59 kurz vor der rente wie wird es gerechnet wie viel prozent bekommt sie von seiner rente brutto und was wird abgezogen was bleibt netto übrig
Es gibt sehr wohl Pensionäre mit 59. Ich wurde z.B. planmässig mit 53 pensioniert; die Post, Telekom usw. pensionieren auch teilweise zum 55. Geburtstag.
Nun zur Frage:
Hinterbliebene eines verstorbenen Beamten erhalten Witwen- bzw. Witwergeld, Kindern wird Waisengeld gezahlt.
Für Witwen bzw. Witwer beträgt die entsprechende Leistung 60 Prozent, bei nach dem 31. Dezember 1961 geborenen nur noch 55 Prozent der Pension, wobei auch hier die kinderbezogenen Teile des Familienzuschlages ungekürzt erhalten bleiben.
Hinterbliebene Lebenspartner erhalten in den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland eine Hinterbliebenenversorgung.
Ferner erhalten Witwen nur 55 Prozent, wenn die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde.
Bestand die Ehe oder Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Ablebens des Versorgungsempfängers weniger als ein Jahr oder wurde erst nach dem 65. Geburtstag des Versorgungsempfängers geschlossen und ist kinderlos geblieben, so wird nach heutiger Rechtslage regelmäßig von einer Versorgungsehe ausgegangen, was zur Verweigerung einer Leistung an die Witwe führt.
Zur Frage „Brutto/Netto“:
Die Witwenrente ist mit Steuerkarte (meist Klasse VI) zu versteuern. Ein evtl. Ausgleich findet im Rahmen einer Einkommensteuererklärung nach Jahresende statt.
Mit 59 steht ein Beamter nicht kurz vor der Rente! Entweder er war im Vorruhestand oder er hätte noch bis zum 65. Lebensjahr schaffen müssen. Wie hoch die Pension der Frau ist kommt auch darauf an wie lange sie verheiratet waren und wieviel Dienstjahre der Mann hatte.
In der Regel bekommt die Frau von der Pension die dem Mann bei Eintritt ins Pensionsalter zugestanden hätte 60%.
Nachtrag:
Das Pensionsalter der Beamten wurde ebenso wie die Vorruhestandsregelungen geändert. Kein Beamter wird heute noch mit 53 Jahren in den Ruhestand gehen können, sofern er nicht krank und erwerbsunfähig ist. Wer mit 55 Jahren in den VORRUHESTAND geht hat HEUTE erhebliche Abstriche in seinen Bezügen hinzunehmen.
Die Hinterbliebenenversorgung hat sich ebenso geändert, aber in der Regel dürfte ein Ehepaar dieses Alters über 9 Jahre verheiratet sein. Anspruch auf Hinterbliebenenrente würde auch erst eintreten, wenn die Ehe mindestens zwei Jahre bestand. Da dies Thema sehr kompakt ist habe ich extra einen Link eingestellt, damit selber nachgelesen werden kann. Aus meinem Link eine Antwort zu kopieren sehe ich daher für unnötig!!!
Heidi hat perfekt geantwortet.
Bitte die Rentenkasse anschreiben,die geben Auskunft.Geht auch über Internet.
für „Ehegaten“ gibt es garnichts.
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