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Rentenansprüche???

20 Oktober 2010 10 Comments

Ich war vier Jahre verheiratet von(2001-2005).Mein Mann hat in den 4 Jahren gut verdient.Hat für mich keine Rente einbezahlt.In unserem Ehevertrag bin ich aus allem ausgeschlossen im Falle einer Scheidung.Aber nun fehlen mir doch die 4 Jahre an Rente.Kann man da nichts machen??

10 Comments »

  • leuchtfa said:

    Es könnte sein, dass ein Ehevertrag, der einen Ehepartner völlig benachteiligt so dass dessen Altersvorsorge nicht gewährleistet ist (und danach klingt es), im Nachhinein angefochten werden kann. Vielleicht auch wenn die Scheidung schon etwas zurück liegt. Darum: jemanden fragen, der sich damit auskennt und das ist ein spezialisierter Anwalt.
    Für dich Rente einbezahlen musste er nicht. Aber was dir zusteht ist ein Übertrag von seinen eigenen Rentenansprüchen auf Dich. Und ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, das kann man gar nicht so ohne weiteres per Ehevertrag ausschließen. Das wird normalerweise durch den Rentenversicherer automatisch bei Scheidung vorgenommen, es sei denn dies ist ausdrücklich ausgeschlossen worden. Ich weiß zum Beispiel, dass in meinem Fall dieser Übertrag nur durch intensive Überzeugungsarbeit während der Scheidungsverhandlung mit Zustimmung des Richters ausgeschlossen werden konnte und ist nicht die Regel.
    Ich würde an die 4 Jahre nen Haken dran machen und auf sich beruhen lassen – bringt nichts, sich so intensiv mit der Vergangenheit zu befassen, denn das Leben liegt in der Regel vor einem. Selber nachzahlen würde ich die 4 Jahre auch nicht, dafür ist das Rentensystem zu uneffektiv. Lege das Geld gut an, hast du mehr davon.

  • ulmeuhu said:

    Du kannst nachträglich selber die fehlende Beträge für die 4 Jahre in die Rentenkasse einzahlen.

  • Christa B said:

    Du kannst die Beiträge für die fehlenden 4 Jahre nachbezahlen, wenn du jetzt arbeitest, dann kann das schon Sinn machen. Wenig wird die Nachzahlung nicht sein.
    Überhaupt hättest du besser so einen Ehevertrag erst gar nicht unterschrieben.

  • gummibär said:

    Zwei Antworten:
    > In unserem Ehevertrag bin ich aus allem ausgeschlossen
    Warum hast du da zugestimmt? Vertraglich hast du nix zu erwarten.
    > Kann man da nichts machen?
    Kann man. Nach aktueller Rechtssprechung kann man den Versorgungsausgleich im Ehevertrag bei langjährigen Ehen nicht ausschließen.
    Aber bei 4 Jahren sehe ich für dich schwarz.

  • kuchenma said:

    Du kannst natürlich was nachzahlen. Da berät dich der Rentenversicherer.
    Aber: Es gibt keine Pflicht für den verdienenden Ehegatten Beträge in die Rentenversicherung des Ehegatten zu zahlen, wenn dieser nicht arbeitet.
    Mal ne Frage, warum schließt du so einen Ehevertrag eigentlich ab?

  • schlifft said:

    Hallo, soviel wie ich weiß, ist so ein Vertrag sittenwidrig
    und somit ungültig. Suche Dir einen guten Fachrechtsanwalt und alles Gute für Dich!

  • psayed20 said:

    Wenn der Richter den Ehevertrag so sieht wie ich kann die Passage für ungültig von gerichtswegen erklärt werden, eigentlich sollte ein Rentenausgleich stattfinden. Sprich mit deinem Anwalt darüber. Ich verstehe euch Frauen nicht warum ihr sowas unterschreibt und euch nicht vorher aufklären laßt dazu wäre der Notar verpflichtet gewesen dir die Rechtslage zu erklären. Gruß Petra

  • Zimmerli said:

    Es müsste ja auch in Deinen Scheidungspapieren stehen, ob von dem Rentenkonto Deines Ex ein Betrag auf Dein Rentenkonto gutgeschrieben wird, wenn Du in Rente gehst.
    Ansonsten musst Du Dich bei einem Anwalt erkundigen und wenn das aussichtslos ist, dann bleibt Dir nichts weiter übrig, als nachzuzahlen, damit Du später diese Jahresbeträge mehr hast.

  • guwi68 said:

    Wenn Dein Mann sozialversicherungspflichtig verdient hat kann er Dich nicht aus seinem Rentenanspruch ausschließen.
    Das geht nur nach recht und Gesetz.
    Dein Mann hat auch nicht „für Dich eingezahlt „oder eben nicht sondern Dir steht ein Anteil seiner Rente zu.
    Wenn er mehrere Frauen hatte/hat steht jeder ein teil der Rente zu auch der Anspruch.
    mfG gw38

  • Gerhard S said:

    Dein ex braucht für Dich keine rente einzuzahlen, es sei denn, Du bist bei ihm angestellt gewesen. die mindestzeit für einen rentenanspruch bei angestelltenverhältnis wäre 60 monate. ob Du eine anspruch auf einen teil seiner rente hast, weiss ich nicht, wahrscheinlich gering oder nicht existent. ausserdem wird er ja wieder heiraten und dann hat seine nächste frau ansprüche. ich würde mir an Deiner stelle einen job suchen!

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