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Wartezeit gesetzliche Rente?

20 Oktober 2010 One Comment

Die Wartezeit der gesetzlichen Rente beträgt 60 Monate. Heißt das, ich muss mindestens 60 Monate lang Beiträge gezahlt haben oder dass ich vor 5 Jahren den ersten Beitrag hätte zahlen müssen und innerhalt der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang gezahlt haben müsste?
Also dass ich innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Inanspruchnahme 36 Beiträge entrichtet haben muss, ist auf jeden Fall richtig, oder?

One Comment »

  • .. said:

    Um die Leistungen der Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss man ihr vorher eine gewisse Zeit angehört haben. So gesehen ist die Wartezeit gleichzusetzen mit einer Mindestversicherungszeit. Je nach Rentenart gelten Wartezeiten zwischen fünf und 35 Jahren, auf die unterschiedliche rentenrechtliche Zeiten angerechnet werden. Dies gilt unter Umständen auch für ausländische Versicherungszeiten, die Anrechnung wird hier nach über- und zwischenstaatlichen Regelungen vorgenomme

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