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Rente ab 62?

20 Oktober 2010 3 Comments

Kann ich als Jahrgang 1953 mit 62 in eine Rente für langjährig Versicherte gehen? Vieviel Abschag. Ich möchte vorher ab 55 in Altersteilzeit gehen!

3 Comments »

  • Gerechti said:

    Also, es sind 0,3 % Abschlag pro Monat den Du vor der Regelrentenzeit in Rente gehen willst und nicht 3% wie schon beschrieben wurde! Dies dann jedoch bis zu Deinem Ableben.
    Heutiger Stand!
    Altersteilzeit gibt es seit dem 31.12.2007 nicht mehr, wenn ich richtig informiert bin, da kommst Du leider 2 Monate zu spät!
    Vermutlich wird es, wenn Du in Rente gehen darfst jedoch einen ganz anderen Stand in Bezug auf die Rente geben als heute! Dann wird es dann wohl schon eine Einheitsrente geben, ganz egal was Du eingezahlt hast.
    Mein Tipp:
    Genieße das Leben (es ist nur so kurz) heute und mache Dir keine Gedanken über die Zeit, wenn Du in Rente gehen darfst! Bis dahin haben sich die Politiker schon wieder eine ganze Reihe von Sauereien ausgedacht!

  • dwgaf said:

    Du kannst als langjährige Versicherte, min. 35 Beitragsjahre, vorzeitig in Rente.
    Als Abschlag musst du 03% für jeden Monat, den du vor Erreichen der Regelaltersrente in Rente gehst, in Kauf nehmen. Und zwar lebenslang.

  • Uwe N said:

    Das Problem ist, bis dahin kann sich noch viel gesetzmäßig ändern!!! Ich weiß nur das man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muß!!! Es gibt in jeder Stadt eine Rentenberatung! Wende dich an denen. Dort bekommst du auch genau aus gerechnet wie hoch der Verlust ist wenn du mit 62 in Rente gehst!!! Auch ob du das kannst in dem Alter in Rente zu gehen!!! Ob du ab 55 Jahren in Altersteilzeit gehen kannst, das liegt an deinem Arbeitgeber, ob er da mit spielt!!!!!

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