Eine Frage zur Betriebsrente….?
21 Oktober 2010
3 Comments
Wenn jemand eine Betriebsrente bezieht, die geringer als 100,-€ ist, muß er dann diese dem Finanzamt anzeigen ?
Und falls er im Ausland wohnt, wo muß diese Betriebsrente dann versteuert werden ?
Andrzej,
Nur in zehn Fällen stieg die Betriebsrente regelmäßig.
Meist gab es nie eine Aufstockung oder nur eine
geringfügige ein- oder zweimal in vielen Jahren.
Zwei Leser mussten gar Kürzungen hinnehmen.
Liebe Grüße.
Alle Bezüge sind nach dem neuen Alterseinkünftegesetz anzeigepflichtig.
Dazu gehören:
– Alle Gesetzlichen Rentenarten
– Betriebsrenten u. betr. Altersvorsorgen
– Privat- u. Förderrenten, Aktien, Barvermögen, Geldanlagen
– Miet- u. Pachteinnahmen
– Teilhaberschaften (auch stille), Dividenden, Ausschüttungen
Bei Aufgabe des deutschen Hauptwohnsitzes entfallen alle Gesetzlichen Renten, sowie Förderrenten.
Alle anderen Einkünfte sind nach den Gesetzen des Landes zu entrichten, indem der (neue) Erstwohnsitz besteht.
Man muß sie der Steuer angeben. Bei Beträge von ca 80 € übernimmt der Arbeitgeber die Steuer und die Krankenversicherung. Wenn man im Ausland zur Steuer veranlagt wird, muß man die Steuer auch im Ausland abführen.
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