Frage zum Einkommen als Azubi?
21 Oktober 2010
One Comment
Ich bin im ersten Ausbildungsjahr, und möchte mein Kindergeld weiter beziehen. Welche Grenze darf mein jährliches Einkommen nicht überschreiten? Und zählt das Netto oder das Brutto? Was kann ich machen um unter der entsprechenden Grenze zu bleiben? Rentenversicherung o.ä. Vielen Dank !
Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gibt es, wenn
* das Kind sich in der Ausbildung oder im Studium befindet. Dann dürfen seine Einkünfte aber nicht über 8004 Euro im Jahr liegen. Und dabei geht es wirklich um diese konkrete Summe: Schon bei einem Euro mehr wird das Kindergeld zurückgefordert.
Achtung: Beendet das Kind im Laufe des Jahres seine Ausbildung, dann besteht der Anspruch auf Kindergeld nicht das ganze Jahr über. In dem Fall wird auch die Einkommensgrenze entsprechend gekürzt.
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