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Zuzahlung Altenheim? Erspartes schützen?

21 Oktober 2010 3 Comments

Wie regelt sich die Zuzahlung zu einem Pflegeplatz im Altenheim?
Pflegeperson hat monatliche Rente + Erspartes:
Ich gehe davon aus, dass die Pflegeperson zuerst mit der Rente für den Platz aufkommt, reicht dies monatlich nicht muss vom Ersparten zugezahlt werden?
Falls dem so ist, gibt es eine Möglichkeit dieses Ersparte (für z.B. die Erben) zu „schützen“? Oder muss, falls die Rente nicht reicht automatisch ein Angehöriger für die Pflege mit aufkommen sofern das Ersparte bereits anderweitig verwendet wurde?
Vielen Dank für sinnvolle Antworten!
Gustav

3 Comments »

  • Gert F said:

    erspartes kannst du nur schützen wenn du das geld vorher jemanden vererbt oder überschrieben hast.
    wenn rente und pflegegeld nicht ausreichen dann gehts ans ersparte.
    es ist so wie du geschrieben hast.

  • Sprendli said:

    Verschenken hilft nur, wenn es 10 Jahre vorher geschehen ist sonst muss der Beschenke dafür aufkommen

  • günter said:

    Es ist wohl selbstverständlich, wenn zunächst das Einkommen = Rente / Pension der Pflegeperson…und falls das nicht ausreicht, weiterführend evtl. vorhandenes Vermögen der Pflegeperson zur Deckung der Heimkosten verwendet wird. Falls dann noch ein Fehlbetrag bleibt, so tritt zunächst das Sozialamt ein…..holt sich aber evtl. diese Zuzahlungsbeträge von Unterhaltspflichtigen z. B. Kindern wieder, soweit diese dazu wirtschaftlich in der Lage sind.
    Die verbreitete Unsitte die * Allgemeinheit = Sozialamt * für fehlende Beträge zahlen zu lassen hat vielfach ihren Ursprung im mehr oder weniger gekonnten * Beseitebringen von Erbmasse = Vermögen * ….man nennt diese Menschen dann auch zu Recht * Sozialschmarotzer.*…;o)

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