Private Berufsunfähigkeit und ALG?
21 Oktober 2010
4 Comments
Ich habe bei meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt. Seit meiner Kündigung bekomme ich jetzt auch ALG (ich war vorher jahrelang Versicherungspflichtig angestellt). Und nun Monate nach meinem Antrag erhalte ich die Zusage von der der Versicherung das sie zu 100% greifen wird. Meine Frage ist nun muss ich das Arbeitsamt über meine rückwirkende Zahlung bzw. Rente informieren? Gibt es irgentwelche Gesetzestexte was alles auf das ALG angerechnet wird. Ich möchte das gern schriftlich sehen. Ich bekomme ein Jahr ALG und das ist noch lange nicht vorbei. Danke im voraus.
wie kannst Du ALG bekommen, wenn Du Berufsunfähig bist? Du stehst doch dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung. Du musst Dich entweder bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei der Arbeitsagentur abmelden.
An sich ist das Amt informiert und hat sich auch schon die Ersatzansprüche gesichert, d.h. im Regelfall wird die Rentennachzahlung in Höhe der erbrachten Leistungen direkt vom Rentenversicherer an das Amt abgeführt.
Wenn du Bezüge von der Berufsunfähgkeitsversicherung für deinen Lebensunterhalt bekommst, mußt du das Arbeitslosengeld zurückzahlen, so ein Teil der Bezüge rückwirkend bezahlt wurden. Beides beziehen geht nicht. Du hast auch kein „Anrecht“ auf Arbeitslosengeld, nur weil du jahrelang einbezahlt hast. Sobald du Geld von einem anderen Träger bekommst, erlischt dein Anspruch. Die Agentur für Arbeit erkennt Berufsunfhähigkeit auch nicht so einfach an. Das bedeutet Test und Vertrauensarzt sowie Gutachten. Wenn du jetzt sowieso Geld bekommst, dann melde dich ab. Und zwar möglichst bald, denn du mußt alle Bezüge vom ALG zurückzahlen.
Auf jedem Fall der Arbeitsagentur den Sachverhalt korrekt mitteilen. Es ist eigentlich klar, dass das AA das Geld zurückfordern wird.
Berufsunfähige können nicht arbeitslos sein. Wenn die eine Versicherung zahlt, kann die andere das Geld zurückfordern.
Versicherungen zahlen für „Schadensfälle“ nicht doppelt.
Man kann höchstens mit der BUV versuchen zu verhandeln, ob ein späterer Starttermin möglich ist, wenn es sich rechnet. Man war ja am Arbeitsmarkt für jede Arbeit bereit und es geht bei der Versicherung um die Unfähigkeit für einen bestimmten Beruf. Das sollte aber schnell geklärt werden.
Doppelte Bezüge von Versicherungsleistungen können leicht strafrechtliche Konsequenzen haben.
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