Ich habe auch zwei Renten. Die Witwenrente von meinen verstorbenen Mann, und ich bekomme Erwerbsminderungsrente, und bei mir ist nichts gekürzt worden. Wenn ich mich nicht irre, hat man da einen Freibetrag von glaube ich 689.- Euro wenn der überschritten wird, wird eine Rente um 40% gekürzt. Mehr kann ich dir auch nicht sagen. Ich hoffe, ich habe dir helfen können.
# 22 Oktober 2010 at 00:18
Akira said:
Bin kein Fachmann, aber aus logischer Überlegung heraus, meine ich die darf nicht gekürzt werden. Das sagt mir wenigstens auch mein Bauchgefühl. Doch das hilft Dir leider nicht wirklich weiter. Sorry!
# 22 Oktober 2010 at 02:04
Piet said:
Die Witwenrente wird aus der Rente des Versicherungsnehmers (meist der Ehemann) berechnet. Wird (seine) die Rente wegen Berufsunfähigkeit kleiner so kann auch nur eine kleinere Witwenrente errechnet werden.
# 22 Oktober 2010 at 03:35
Jürgen D said:
silvia j. hat recht.bis jetzt ist das noch so.die Herren Politiker wollen das aber ändern.sie wollen das nur noch eine Rente bezahlt wird und zwar die höher.somit hat dann ein Panter seine Beiträge um sonst bezahlt.dafür haben die abgeordneten schon nach 4Jahren renntenanspruch und das nicht zu knapp.
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Ich habe auch zwei Renten. Die Witwenrente von meinen verstorbenen Mann, und ich bekomme Erwerbsminderungsrente, und bei mir ist nichts gekürzt worden. Wenn ich mich nicht irre, hat man da einen Freibetrag von glaube ich 689.- Euro wenn der überschritten wird, wird eine Rente um 40% gekürzt. Mehr kann ich dir auch nicht sagen. Ich hoffe, ich habe dir helfen können.
Bin kein Fachmann, aber aus logischer Überlegung heraus, meine ich die darf nicht gekürzt werden. Das sagt mir wenigstens auch mein Bauchgefühl. Doch das hilft Dir leider nicht wirklich weiter. Sorry!
Die Witwenrente wird aus der Rente des Versicherungsnehmers (meist der Ehemann) berechnet. Wird (seine) die Rente wegen Berufsunfähigkeit kleiner so kann auch nur eine kleinere Witwenrente errechnet werden.
silvia j. hat recht.bis jetzt ist das noch so.die Herren Politiker wollen das aber ändern.sie wollen das nur noch eine Rente bezahlt wird und zwar die höher.somit hat dann ein Panter seine Beiträge um sonst bezahlt.dafür haben die abgeordneten schon nach 4Jahren renntenanspruch und das nicht zu knapp.
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit