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Krankengeldanspruch erst 78 Wochen und dann Erwerbsunfähigkeitsrente?

22 Oktober 2010 6 Comments

Die Krankenversicherung will bei Krebserkrankung nach 8 Monaten, daß eine Reha gemacht wird. Falls diese keine Aussicht auf Erfolg hat, soll der Rehaantrag in einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente umgewandelt werden. Diese ist aber weit niederer als das Krankengeld. Gibt es eine Möglichkeit, durchzusetzen, dass die KV erst die vollen 78 Wochen Krankengeld bezahlen muß, und dann die EU-Rente eintritt?
Wer kennt sich darin aus, hat ggfs. eigene Erfahrungen damit gemacht?

6 Comments »

  • AXT IM WALD said:

    Hab ich noch nie gehört das ein Rehaantrag in Rentenantrag umgewandelt werden soll.
    1. Krankengeld
    2. Arbeitslosengeld I
    3.Hartz IV
    4.Rente (Zwangsrente)
    Ich hoffe es weiss einer besser würde mich auch interressieren.
    @sabdalorg
    ich hatte nach 2 herzinfarkten,baypass op und reha.Nach Aussteuerung 2 jahre Arbeitslosen Geld 1!

  • koburgal said:

    Also ich war 78 Wochen durchgehend krankgeschrieben und die Krankenkasse hat auch gezahlt.
    Innerhalb dieser 78 Wochen eine Reha von 4 Wochen und arbeitsunfähig aus der Reha entlassen.
    Nach den 78 Wochen – inzwischen lief aber bereits der Rentenantrag, war nur noch nicht entschieden – der Gang zum Arbeitsamt, weil das Amt in Vorleistung treten mußte.
    Haben dann zwar versucht, mich zu vermitteln – konnten sie aber nicht durchsetzen, da im Computer stand „Rentenantrag läuft“. Also wurde solange gezahlt bis der Rentenantrag durch war.
    Wenn die Rente dann „rückwirkend“ berechnet wird und Du würdest soundsoviel eigentlich bekommen, wird das vom AA in Vorleistung gezahlte Geld davon abgezogen, ist Logo, und was übrig bleibt bekommst Du.
    Wer sagt eigentlich, daß die Erwerbsunfähigkeitsrente niedriger als das Krankengeld ist?

  • Hein Mück said:

    Krankengeldanspruch besteht nur bei real existierender Aussicht auf Heilung. Die Reha sollte zumindest wahrgenommen werden, um auch weitere Fachleute zu Wort kommen zu lassen.

  • LuckyCon said:

    Nicht bei jeder Krebserkrankung muss man erwerbsunfhähig bleiben und eine Rente bekommen. Meine Kollegin hatte Darmkrebs und nach 9 Monaten hat sie eine Wiedereingliederung gemacht und arbeitet wieder volle 40 Stunden. Sie zwar eine fünfzig prozentige Schwerbehinderung, aber dennoch kann sie ihre 40 Stunden arbeiten.

  • yogajoer said:

    Ja, es ist oft so, daß bei einer REHA weiter entschieden wird.
    Der Sinn einer REHA ist von der Rentenversicherung der, daß man wieder Arbeitsfähig entlassen wird.
    Du mußt aus eigenem ermessen wissen, ob Du Dich noch Arbeitsfähig fühlst!!!
    Wenn nicht dann wäre für Dich eine Rente schon Besser. Aus gesundheitlichen Gründen.
    Auch wenn Du Sie vor Ablauf der Krankenfrist von 78 Wochen bekommst.
    Ablehnen würde ich die Rente wegen der Krankenfrist auf keinem Fall.
    Damit würdest Du Dir nur ein Eigentor schießen.
    Weil Du damit zeigst, dass Du Dich für die Arbeit fit fühlst.
    Denke nicht zu viel über das Geld nach. Denke an erster Linie an Deiner Gesundheit. Damit hilfst Du Dir am meißten.
    Ich spreche da aus eigener Erfahrung.
    Gern kannst Du mich auch über dieses Thema per E-Mail kontaktieren. Wenn Du noch weitere Fragen darauf haben solltest

  • sabdalor said:

    Die Krankengeldzahlung für max. 78 Wochen ist die Höchstleistung. D.h. die Krankenkasse muss nicht 78 Wochen lang zahlen, kann dies aber. Aus eigener, leidvoller Erfahrung kann ich dir sagen, dass ich nach einem schweren Verkehrsunfall „lediglich“ 62 Wochen Krankengeld erhalten habe (inkl. der 6wöchigen Reha!). Danach wurde ich ausgesteuert und sollte Sozialhilfe beantragen. Der Arbeitgeber sowie die Krankenkasse haben auf Erwerbsunfähigkeitsrente gedrängt. Diese Masche habe ich auch kennengelernt. Da eine körperliche Behinderung zurückgeblieben ist, wollte der Arbeitgeber mich nicht mehr haben; obwohl ich die Arbeit durchaus zu 100% erledigen konnte. Ich habe dem Antrag jedoch nicht zugestimmt, da ich arbeiten gehen wollte und auch konnte. Nach 1 Jahr hat mich der Arbeitgeber dann aus dringenden Umstrukturierungsmaßnahmen gekündigt.
    Lass dich nicht unterkriegen (sofern es dich selbst betrifft!)
    @LuckyConny: Ja, so war es auch bei mir. Hamburger Modell der Wiedereingliederung (1.Woche 2 Std. gearbeitet, 2. und 3. Woche 4 Std.gearbeitet und danach einen 30 Stunden Teilzeitvertrag. (ich bin nicht wieder 40 Std. arbeiten gegangen, habe aber immer über 30 Std. gearbeitet 😉
    @AxtimWald: Bis auf Arbeitslosengeld I (das erhält man def. nicht, es sei denn, der AG kündigt einen -wie auch immer-) Man fällt sofort in (früher Sozialhilfe) heute Hartz IV stimmt deine Reihenfolge!

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