Home » Renten

Brauche rat zum Streitwert?

22 Oktober 2010 4 Comments

Hallo
Habe heute die Kopie des Urteils bekommen(Scheidung).WO halt der Streitwert drinnen steht.Das sind 2100Euro und die Folgessache ca 1000 Euro.Aber muss ich das jetzt bezahlen?Oder was soll mir das jetzt sagen?Habe damals Prozeßkostenhilfe beantragt und genehmigt bekommen,weil ich kein gut bezahlten Job habe.Jetzt Frage ich mich wie das bezahlen soll?Oder muss ich es doch nicht?Und weiss vielleicht jemand wie das mit der Rentenanwartschaft aus der Rentenversicherung gemacht wird?Da die hälfte des mein Ex Mann zu steht,weiss ich jetzt nicht ob ich es an die Rentenversicherung zahlen muss,oder die es zahlen?!
lg jenny

4 Comments »

  • Peter K said:

    Nein – der Streitwert ist nur für den Anwalt interessant, weil er danch seine Gebühren berechnet. Und die bekommt er auch wegen der genehmigten PKH auch noch aus der Landeskasse.
    Was den Versorgungsausgleich angeht, steht darin genau, welcher Partner dem anderen nach Eintritt in das Rentenalter was abzugeben hat. Ist aber von der Rentenversicherung automatisiert. Kümmern mußt Du dich nicht darum und wenn Du das alles nicht verstehst, frage Deinen Anwalt.-

  • bob said:

    Der so genannte Streitwert ist nur der angenommene Wert um den die Scheidung geht. Nach dem Wert werden auch die Kosten für die Scheidung berechnet. Und das mit den Rentenanwartschaftspunkten heißt nur das im Rentenalter die Rentenkasse Gelder an denjenigen mit überweist der Rentenanwartschaftpunkte übertragen bekommen hat.
    Zahlen musst Du also erst einmal gar nichts und wenn Du etwas bei einer öffentlichen Stelle bezahlen musst ist im allgemeinen eine Überweisungsbeleg dabei.

  • John D said:

    Du bezahlst nicht den Streitwert – das ist die Messgröße, nach der die Gerichts- und Anwaltskosten festgelegt werden. Dich interessiert nur der Kostenbescheid und der dort aufgeführte Zahlbetrag.
    Um Anwartschaften musst du dir auch keinen Kopf machen, es geht dabei nur um die Umbuchung von einem Rentenkonto auf ein anderes. Und das macht die BfA ganz allein, es kostet auch nichts.

  • miez said:

    da du prozesskostenhilfe genehmigt bekommen hast mußt du nix zahlen zb bei hartzIV. verdienst du nur wenig mußt du die prozeßkosten in raten zurückzahlen.um die rentenversicherung mußt du dich nicht kümmern.

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.