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Pflegekosten im Nachlass?

22 Oktober 2010 2 Comments

Eine Verstorbene hatte seit einigen Jahren Krebs und hatte hohe Pflegekosten. Wieweit zeitlich zurück können die Pflegekosten vom Guthaben im Nachlass abgezogen werden? Dies ist aktuell da der lebende Ehegatte behauptet er hätte hohe Pflegekosten bezahlt und damit begründigt neu erhaltenes Kapital (z.B. Rente, Verkauf von Gegenständen etc) nicht im Nachlass als Guthaben zu verzeichnen.

2 Comments »

  • Lene said:

    Alle Kosten, die die Verstorbene ‚verursacht‘ hat, sind aus dem Nachlass zu begleichen. Also auch die Pflegekosten.
    „Neu erhaltenes Kapital (z.B. Rente)“ – *hüstel* die Verstorbene erhält garantiert keine Rente mehr, oder hat jemand vergessen, den Tod zu melden?

  • minu said:

    Rechtsauskünfte in Sachen Erbschaftsangelegenheit können nur RE geben.
    Ich persönlich weiß, dass die Pflegekosten der letzten vier Wochen vor dem Ableben der zu pflegenden Person von den Erben zu zahlen ist. Da die Pflegekostenabrechnung mtl. erfolgt, können keine Kosten offen sein. Es sei denn, es sind noch nicht bezahlte Rechnungen offen und wurden sogar angemahnt.
    Ein Verstorbener war privat versichert. Wurde 6 Wochen in einer Klinik behandelt. Es wurden ihm die KHKosten von seiner KVersicherung erstattet,er hat das Geld aber nicht an das KH weiter gegeben. Alle Mahnungen blieben erfolglos. Er wollte nicht bezahlen. Nach seinem Tod, musste der Anwalt (sein Betreuer), die Rechnung aus dem Nachlass begleichen.

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