Wohngeld Anrechnung auf Kindergeld.?
hi ich hab mal ne kurze frage.
sagen wir eine Mutter erhält erwerbsunfähigen Rente und Kindergeld. sie lebst zusammen mit ihrem Kind, da dieses noch studiert. das Kind erhält Schüler bafög und hat einen 400 € Job.
nun ist die Mutter in einer sehr schlechten finanziellen Situation und beantragt für die beiden wohngeld.
wird der volle Wohngeld Zuschuss für das Kind, auf das Kind angerechnet?
(da dieses ja beim Kindergeld berücksichtigt wird und das Kind durch diesen wohngeldzuschuss über der Einkommensgrenze wäre)
wieso zählt überhaupt das einkommen des kindes für das Kindergeld?
(wenn das Kindergeld von den Eltern bezogen wird)
kan der Wohngeld Antrag auch nur für die Mutter gelten? (obwohl das Kind dort ja mit lebt)
danke
Wohngeld für Mutter und Kind? Hä???
Wohngeld wird von der Miete berechnet und dem Einkommen, dass der Haushalt hat. Wieviele Leute da wohnen ist schnurz…
Natürlich wird beim Einkommen das Kindergeld und der 400€ berücksichtigt, ebenso wie die Rente. Dagegen gestellt wird der satz, den ihr nun nach Abzug der Miete zum Leben habt. Seid ihr unter der Grenze, wird euch Wohngeld gewährt. Deid ihr darüber nicht.
WG ist etwa 1/3 der kaltmiete. da gibt es keinen satz für die Mutter und für das Kind…
Oder meinst du am Ende ergänzendes hartzIV?
Denn irgendwie schmeisst du beides zusammen…
Wohngeld wird nicht personen sondern haushaltsbezogen gezahlt, das bedeutet, dass der Haushaltsvorstand das Wohngeld beantragt. Für die Berechnung des Antrages ist die Gesamtsumme der Einkünfte ausschlaggebend, Kindergeld gehört nicht zu den Einkünften.
Bitte seid ehrlich bei der Einkunftsangabe, da sich die Ämter untereinander abgleichen und sie dann evtl. bei vorsätzlich falschen Angaben ihren Anspruch verwirkt.
Wenn deine Mutter wissen möchte, wie hoch das zu erwartende Wohngeld ist, kann Sie ja mal bei google das Stichwort Wohngeldrechner eingeben und sich die Summe schon mal im Vorfeld ausrechnen.
Wenn deine Mutter sehr geringe Einkünfte hat, hat sie zudem evtl. einen Anspruch auf Kinderzuschlag, der bei der Familienkassse beantragt wird und pro Kind bis zu 160€ beträgt und zusätzlich zum Wohngeld gezahlt wird.
Auch hier kann sie im Internet eine Berechnung durchführen bevor sie überhaupt den Antrag stellt.
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